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feitigen Erlafjes von bemfelben Tage — Armee-Berorduungs-Blatt Nr. 16 pro 1872 — zum FahnenfChmieb
ausgebildeten und in den Beurlaubtenftand übertretenden Diannfhaften ift fortan in den Mifitatrpäffen, forie
in den le und Uebermeifungd-Nationalen der Sandivehr-Bataillone ıc. anzugeben, daß fie Die Quali.
filation zum Yahnenfchmied befigen.
Berner find in den Rapporten von den Offizieren und Mannfchaften bes Deurlaubtenftandes — 8. 57
ber Verordnung über die Organifation der Randivchr- Behörden ıc. — die beregten Mannfhaften unter ber
Rubrit „Außerdem* in einer hinter der Kolonne „Roßärzte und Kurfchmiede” neu zu bildenden Kolonne
„Bahnenschmiede* nachzumeifen.
In der erfteren Kolonne find dagegen die Worte „und Rurfchniede” zu ftreidhen.
Kriegs-Minifterium.
Im Yuftrage
v. Hartmann.
No. 104. 11. A.ILb.
Nr. 436.
Beförderung der dem Stande der Gemeinen angehörenden Mannichaften des Beurlaubtenftanbes,
weiche während des ledten Keldzuges mit Stellen old Beamte der Immobilen Militair-Bermaltungs-
Behörden beliehen geweien find, zu Unteroffizieren.
Berlin, den 12. November 1872.
Der biesfeitige Erlaß vom 20. September d. I. (Nr. 181/9. A. I. a. — Armee-Berordnungs-Dlatt Nr. 23),
betreffend die Beförderung ber dem Stande der Gemeinen angehörenden, während de# legten Beldiuges mit
Seldftellen ald Beamte der Militeir-Berwaltung beliehen gewefenen Dlannfchaften des Beurlaubtenftandes zu
Unteroffizieren, findet auch auf diejenigen Mannfcaften des Peurlaubtenftanded Anwendung, welde während
bes Feldzuges ald Beamte der immobilen Intendanturen reip. Magazin-Bermaltungen verwandt worden find,
und bei welchen die in dem obigen Erlaß fonft geftellien Yedingungen zutreffen
Kriegs-Minijterium. Allgemeines Sriegd- Departement.
v. Stichle. v. Werder.
No. 296,11. A. 1. b.
Nr. 437.
Beihaffung von Dienfitempeln für die im Mobtlmadgungs- Fall zu formirenden Etappen- und
Gifenbahn-Behörden.
Berlin, den 12. November 1872.
Zur Behebung von Zweifeln bemerft da8 unterzeichnete Departement, bog für bie Etappen nnd Eifenbahn-
Behörden, melde im Falle einer Mobilmahung jormirt werden follen, Seitens der betreffenden General-Kom-
mondos aud die erforderlichen Dienftftempel ebenfo wie die Dienftfiegel bereit8 im Brieden zu befhaffen
und vorräthig gu halten find.
Kriegs-Minifterlum. Allgemeines Friegd-Departement,
v. Stiehle. v. Werder.
No. 15411. 72. A. I. a
Nr. 438.
Formation einer Schiffsiungen-Abtheilung zu Kiel.
Berlin, den 12. November 1872.
Dark Allerhöcfte Rabinets-Drdre vom 22. Dtober d. I. haben Seine Deajeftät der Kaifer und König
zu befeblen geruht, daß die biäher ber 1. Deatrofen-Divifion unterftelten Schiffsjungen-Rompagnien zu be»