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“ Berlin, den 16. Degember 1872.
Borfiehende Alerhöhfte Kabinets-Drdre nebft zugehöriger Zufammenftellung wird mit dem Hinzu-
fügen zur Senntniß der Armee gebracht, daß die Öeneral » Militair - Kaffe zur Zahlung der Beträge an die
betrefjenden Truppentheife angemiefen worden ift.
Kriegs: Minifterium.
In Bertretung:
v. Stiehle.
No. 351/12. 72. A. Ib.
Nr. 462,
Uniformirung der zur Referde refp. Landwehr des Cifenbahn-Bataillond gehörigen Dfftziere.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag beitimme Ich, daß die Vorfriften im $. 7. und 15,3 der Verordnung,
betreffend die Dienftverbältniffe der Offiziere des Beurlaubtenftanded auf die zur Weferve reip. Landwehr des
Eifenbahn-Bataillons gehörigen Difiziere analoge Anwendung finden follen. engemäß haben die in Rede
fiehenden Dffiziere die für das genannte Bataillon vorgefchriebene Uniform, jedod mit dem Abpeihen der
Landwehr (Landmwehrlreuz) am der Stopfbedefung, anzulegen. Den auß dem Beurlaubten:Berhältnig über
tretenden Dffizieren der Snfanterie darf geftattet werden, ihre bisherige Uniform, biß zum ni von
Equipirungsgeldern bei ©elegenheit einer Einberufung zum Bataillon, weiter zu tragen. Das Kriegd-Minifterium
bat hiernad da® Weitere g veranlaffen.
Berlin, den 5. SDegember 1872.
Wilhelm.
An daB Kriega-Minifterium. Graf v. Noon.
Berlin, den 16. Dezember 1872.
Borftchende Allerhöhfte Drdre wird Hierdurch zur Kenntniß der Armee gebradit.
Krieges Diinifterium.
v. Stiehle.
No. 252/12. M.’O. D. 3.
Nr. 463, |
Berleifung eines außeren Abzeiens an das enermerld-Berjonal.
Aus Ihren Vortrag will Ich den fämmtlichen Dberfeuerwerfern und Feuerwerkern ein Abzeichen verleihen,
das in Yorm eines «7 auf der Schulterllappe refp. Über der Regimentd-Nummer von gelber Schnur zu tragen
if. Sie gaben biernad) das Weitere zu veranlaflen.
erlin, den 5. Dezember 1872.
Wilheln:.
Un den Kriegs. Minifter. Oraf v. Roon,
Berlin, den 18. Dezember 1872.
Borftehende Alerhöhfte Kabinet8-Drdre wird hierdurch mit nahftehenden Beftimmungen zur Kenntniß
der Arınee gebracht: .
1) Daß dem Feuerwerld-Berfonal verliehene Abzeichen ift fo zu fertigen, wie die® im $. 42. des Megle-
ments über die Bekleidung und Ausrüftung der Truppen im Frieden von 30. April 1868 für daß
Unterfeidungs-Zeihen ber Tyeuermerls,Mbtheilung vorgefchrieben ift.