—5h —
ein Neufcheffel Weizen 37,5 Kilogramm,
. . Roggen 35,5 2.
» . Oerite 25,5 do.
. afer 2 do.
. lfenfräcte
(Erpfen, Bohnen
Linfen) 39 do.
„ . Kartoffeln 42,5 do.
. Zwiebeln 32 do.
. ‚ Graupen 39 do.
. . Oerften-Grüge 25,5 do.
‚ . Buchreizen:Öräge 25, do.
. . Hafer-Grilge 30 do.
wiegt. .
Selbftverftänblic bleiben die demnächft nad Dia angelauften Artikel wit ihrem wirklich ermittelten
Bericht zu verrechnen.
8.8,
hat zu lauten:
Das Mehl wirb nad denfelben Grundfägen bereitet, wie folhe im Frieden für die betreffende Feftung
dom 1. Yanuar 1873 maßgebend werden, alfo entweder auß reinem Roggen niit 15 Prozent Kleien-Ausyzug oder
aus Y, Weizen mit 8 %, SHleienAuszug und
„3, No gen » 12 % x
Als Mühlenabgang find vorläufg 2%, bi8 3 Prozent zu berechnen.
Als Erzeugnig aus einem Centner (50 Kilogramm) Dich! find in der VBebarfsberehnung vorläufig
allgemein 23 Brode & 3 Rilogramnı anzunehmen. .
8. 9. Ulinca 2.
wird dahin abgeändert:
Für den Yeinheittgrab de8 Speifentegls ift al8 Norm anzunehmen, daß
aus 50 Kilogramm Weizen 41 Kilogramm
= " ® Rog en 40 .
. > Oerfte 40 .
$. 10 Alinea 2 crfler Gag
bat zu fauten: , ,
Der Fleifhbebarf für da8 Approvifionentent wird in der Bedarfsberehnung in lebendem Vich auß-
dergleihen Mehl entftehen.
ansgebracht, und zwar wird Hierbei
ein Yandochfe oder eine Kuh zu 150 Kilogramm Kleid
» Schmein . 40 s .
s Kalb oder eine Bine > 20 . .
» Hammel oder ein Schaf - 17 . ‚
angenommen.
8. 12
arbätt folgende Faflung: oo. .
ie Beihoffung bes Kaffees hat in einer guten Mittelforte in ungebrannten Zuftande zu
erfolgen. Das Brennen de8 Kaffees — mögliäft kurz vor der Berausgabung an die Truppen — hat unter
entfprechender Aufficht mit derjenigen Sorgfalt zu erfolgen, bie nöthig ift, um den richtigen Grad der Röftung
(eülbraune Farbe) zu erzielen. - . , ıL
Auf den beim Brennen des Kaffees entfichenden Gewichtöverluft (did 20 %/0) ift bei der Berehnung
und Sicherflellung des Bedarfs Aüdfihı zu nehmen. nn
Die Ergebniffe beim Brennen des Kaffees find ireng nach der Wirklichkeit zu ermitteln und nodyumeifen.
Der ertraordinaire Bedarf an Brandmwein ift für die Kriegabefagung der betreffenden Feitung
auf /, der Berproviantirungs-Zeit vorzufehen. Infofern alternivend Bier verabreicht werden follte, ift