Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechster Jahrgang (6)

auf 1/, der Verproviantirungszeit Brandivein 
' s . Dier 
er zn flelle 
Nae 3 Binfictlic der Anfhaffung von Bier müffen die Preis. und Sotal , Bechältnifle „aebörip erwogen, 
und bie desfallfige Erwägung dem Kommandanten Behufs der Entfheidung von der Folal-Bermaltung unter- 
breitet werden. 
Im der Regel ift die ertraordinaire Getränke-Bortion in Brandmein, und zwar durd Anfhaffung 
des erforderliben Quantums Spiritus fiher zu ftelen, auß welchem der Brandmein erft en dor der 
Aurgabe zu bereiten bleibt. Der Brandmein ift zu einem Wlloholgehalt von mindeftens 36 Prozent nad 
Tralled zu verabreihen. Mo orteüblih der Brandiein im gewöhnlichen Leben zu einem höheren Altohol- 
ehalt getrunfen wird, lan die Berabreihung an die Truppen ebenfalld zu einem höheren Grade — yöatten n8 
dis zu 45 Prozent — erfolgen. Die desjalljigen Anfäge in der Bebarföberehnung find betreffenden 8 
u begrüngen. 
’ Ebenfo ift ein etwaiger Bier-Unfag in den Bebarfsberechnungen Lefonder8 zu motiviren. 
8. 14. 
Statt „Yı Roth ift zu fegen „8 Gramm.“ 
8. 20. 
Statt „O, u” und „99,1 u“ ift zu fegen „450 Gramm“ und „49 Stilogramm 550 Gramm,“ 
$. 21. 
Statt „10 u 15 ih. (101,2 w)” ift zu fegen „5250 Gramm.” 
8. 22. 
Bei den BVergleih des Butterwerihs von Hafer zu dem von Gerfte, Roggen ıc. ift überall ftatt 
„Pfund“ zu fegen „Silogramnı.“ 
8. 26. 
Alinea 1 bat zu lauten: 
Die Fichte von a biß ce deB nebenftehenden Eages find zu 30 Städ, jene von d zu 20 Städ und 
die von & zu 16 Stüd auf ein Silogranın angenommen. 
Alinea 4 bat zu lauten: 
Bei der Berehnung de Bedarfs an Del in Stelle von Fichten wird angenommen, daß 1 Kilogramm 
Del 2/, Kilogramm Lichte erfegt und daß zu 1 Gentner (50 Kilogranım) Del 250 Gramm Doctgarn oder 
20 Meter Dodiband erforderlich if. 
Zu Berehnung I (Reflort bed Proviantamts) wird bemerlt: 
Die Einheitsfäge der Portionen und Rationen ıc. find nad) Diofgabe der Feftfegungen im 8. 7 des 
Neglementd über die Verpflegung der Eruppen in vom Feinde eingefhloffenen oder belagerten Feltungen 
anzugeben. 
Die Orfammtquanta find: 
bei Broden in Stüden zu 3 SKilogramın, bei allen ng rodenen Gegenftänden in Centnern, 
Kilogrammen und Grammen, außerdem bei Bich na 
kaufüßren bei Zlälfigfeiten in Litern und bei Holz in Aubitmeterr und beren Dezimalen. 
aufzuführ 
Die Einheitöpreife find; 
Leif pro Stüd deB betreffenden Vich’s, 
. ni eiten » Liter, 
« Rubilmeter, 
bei allen übrigen Artikeln pro Entner anzufegen. 
Der Meblbedarf it nad) dem Verhältniß von 23 Broden = 1 Centner Mehl zu berednen.
	        
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