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Nr. 87.
Löpnungsbezug der etatsmäßigen Meifter bei den aufgelöhen Handwerler-Abtheilungen.
Berlin, ben 15. Sebruar 1872.
Ns Auflöfung der Handiwerker-Abtheilungen haben die dem aktiven Dienftftande angehörigen Meifter bie
bisherige Köhnung — excl. Zulagen — weiter zu beziehen.
Diefelben find bei fernerer Beriwenbung in den Handmerlaftätten ihrer Zruppentheife nicht auf die
etatsmäßige Anzahl der Sergeanten, fondern auf diejenige der Unteroffiziere I. Klafie in Anrehnung zu bringen
und bepiehen den Diehrbetrag der biöherigen Töhnung ertraordinair.
Kriegs: Minifterium. Milltalr-Defonomie- Departement,
v. Rarczemali Barregii.
No, 68/1. 4. O.D. 38.
Nr. 88.
Distofation des 1. Batailons 2, Sclefiigen Grenadier-Megimenis Ar. 11.
“ Berlin, den 16. Februar 1872.
Das 1. Bataillon deß 2. Schlefifhen Grenadier- Regiments Nr. 11 ift von Koenigähütte nad) Breslau zur
tüdverlegt worden.
Mit Bezug auf die Publifation Nr. 265 Armee VBerorbnungsBlatt Nr. 18 de 1871 wird dies zur
Kenntmiß der Armee gebradit. .
Krlegs-Minifterium. Allgemeines Kriegs: Departement’
v. Stichle. vd. Hartmann,
No. 869/2. A.I,2
Nr. 89.
Anwelfung und Transferirung der Penfionen von Offizieren, Milttair-Aerzten und Milttair-Benmten.
Berlin, den 17. fyebruar 1872.
Es ift in neuerer Zeit mehrfadh vorgelommen, dag mit Penflon aus dem ‘Dienft gefhiedenen Dffizieren und
Militarr-Merzten nit belannt geroefen, roohin fie fih Behufs Erlangung der Penflon zu wenden haben.
In Tolge deifen wird wiederholt darauf aufmerlfam gemadt, daß die Anmeifung der den ausgefchie-
denen Offizieren ıc. beiwilligten Benflonen flet8 ©eitend der unterzeichneten Abtheilung erfolgt und diefer daher
von den Eingangs gedachten a lenen bald nad ihrem Ausfheiden aus dem Dienft anzuzeigen ıfl,
an welhem Drte fle die Penfion zu beziehen wänfcen.
Einer gleiden Anpeige an bie unterzeichnete Abtheilung bebarf e8 ferner, wenn in Berlin wohnhafte
anßgefchiedene Dffiziere, Milttair-Merzte und Militair-Beamte Iren MWohnfig verlegen und daher die Senflon
nad) einem anderen Drte beziehen wollen, wogegen bie nicht in Berlin wohnhaften, Bereits im Benfiond-Genuffe
befinblichen Dffigiere sc. bei eintretendem Wohnungsmwechfel mit den Anträgen um Trausferirung der Benflon
fid) immer an diejenige Regierung zu wenden haben, auß deren Haupt-Kafle ibre BPenfton bisher gezahlt worden ift.
Die Königlichen Kommando. Behörben werden ergebenft erfucht, bei erfolgenden $
Betheiligten auf vorfiehende Anordnung gefäligft binmeifen zu wollen.
Kriegs-Minifterium. Abtheilung für das Invalidenwefen.
vd. Lilly. v. Kichbad,
Nr. 1787/2. 72. A. f. J.
enflonitungen bie
Nr. 90.
Quartier Angelegenheit der zum biesjüßrigen Sommer-Rurfus zur Miltteir-Schiehfänle zu
tommandirenden Offiziere.
Berlin, den 19. Sebruar 1872.
ür die zum 5. April cr. zur Meüitair- Siepfäule zu lommandirenden Offiziere werden Natural-Quartiere
er geftellt werden, fall nicht bis zum 10. März cr. Mittbeilungen an die Direltion der Militair-Scieß-
Int elangt find, daß bie betreffenden Dffiziere gegen Bezug bed tarifmäßigen Natural-Duartier-Servifes
& feldt einzumiethen beabflchtigen.