Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

für erforderlich erachtet wird, ist dort im Falle besonderer Pflegebedürf- 
tigleit eines Kanten ein Heilgehülfe oder Civil-Krankenwärter aus der 
Stadt dug engagire 
3) Acht (in Metz 9 Hauptleute werden als Lehrer für die kriegswissen- 
scheftichen Dis siplinen: 
1. der 
2. der Waffenlehre, 
3. der Vefestigungskunst und 
4. der Terrainlehre, des Aufnehmens und Zeichnens 
angestellt. In die Hand der Lehrer der Taktik wird auch der Vortrag Über 
ienstkenntniß gelegt. 
. 
  
S. 6. 
Gehalts= und Zulage-Kompetenzen des Direktions- und Lehrer- 
Personals. 
1) Der Direktor als Stabsoffizier erhält das im Etat für die Stelle aus- 
geworfene ehalt. Wird jedoch die Direktion einem Hauptmann oder 
ittmeister anvertraut, so erhält derselbe bis zu seiner Ernennung zum 
Stabsoffizier aus dem vacanten Gehalte der Direktorstelle das Gehalt 
eines Hauptmanns oder Rittmeisters 1. Klasse seiner Waffe und eine 
Zulage von 300 Thlr. jährlich. 
2) Dem Büreau-Chef ist neben dem Gehalte eine Zulage von 100 Thlr. 
jährlich und außerdem aus dem Titel „IJusgemein“ die monatliche Zu- 
lage von 3 Thlr. für Uebernahme der Funktlonen als untersuchungsfüh. 
render Offizier zu gewähren. 
3) Werden an Stelle der Houptleute Lieutenants als Lehrer angestellt, so 
erhalten ste bis dahin, daß ihre Beförderung zum Hauptmann erfolgt, 
aus dem vacanten Hauptmanns-Gehalt, hasr Hargenmähige Lieutenants-- 
Gehalt und eine Zulage von 200 Thlr. jäh 
4) Die als Lehrer im Etat der Anstalten West Hauptleute und Rittmei- 
ster erhalten aus den für die Lehrstellen ausgeworfenen Etatsmitteln das 
Gehalt, welches sie in ihrem Trupventheile beziehen würden. Daneben 
wird ihnen eine Zulage von 100 Thlr. aus derselben Etatsposition ge- 
t. 
ähr 
5) wee dieser sub 1—4 gedachten Zulagen erfolgt nach den für 
die Gehaltszahlung bestehenden Grundsätzen. 
8. 7. 
Obliegenheiten der General— Jusrition. bezüglich der Anweisun 
der Gehälter 
Die General-Inspektion verfügt: 
1) die Anweisung der Chargen. resp. Wassen Gehälter für die Direktoren 
und Lehrer; 
2) die A#nordnung des Aufrückens der Lehrer in ein vacantes Hauptmanns- 
resp. Rittmeisters.Gehalt I. Klasse gleichzeitig mit dem Hintermann des 
Betreffenden in seinem Truppentheile. 
3) die uweisung der Zulage von 300 Thlr. an den Direltor als Haupt- 
mann, von 200 Thlr. an Lientenants, von 100 Thlr. an Hauptleute 
resp. ittmeister in etatsmäßigen Lehrerstellen (efr. §. 6).
	        
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