Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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die einzelnen Waffen bestehenden Instruktion für die Ausbildung in der Gym- 
nastik, angeleitet und vorbereitet werden. 
8. 39. 
Schieß-Unterricht. 
Bei der Wichtigkeit des Schießdienstes für alle Wassen sind grundsätzlich die 
beiden als Lehrer des Exercirens kommandirten Inspektions-Offiziere mit einem 
besonderen Vortrag in diesem Unterrichtszweige zu betrauen. 
Der Vortrag hat sich im Anschluß an den Vortrag in der Waffenlehre und 
in Ergänzung desselben auf die genaueste Kenntniß der in die Armee eingeführten 
Handuezwoten nach Konstruktion, Behandlungsweise und Reinigung, 050° auf 
die Kenntniß des Gebrauchs dieser Waffen und der bei denselben am häufigsten 
vorlommenden Reparaturen zu erstrecken. Ferner auf die Theorie des Schießens, 
auf die praltischen Uebungen im Anschlag, Zielen und Distancenschätzen, auf die 
Anfertigung der Munition und auf das Scheibenschießen. 
Zur Ausführung der Schießübungen wird die entsprechende Uebungs Muni- 
tion jährlich von der General-Inspektion des Militair-Erziehungs- und Bildungs- 
Wesens auf das betreffende Artillerie-Depot angewiesen. Die Uebungen br 
genau nach der Schieß. Instruktion auszuführen. Die Schiüler haben indessen nicht 
die darin für eine bestimmte Schießklasse vorgeschriebenen Uebungen durchzu 
schießen, sondern ist vielmehr darauf zu sehen, daß jeder Schüler ne Rücksicht 
auf die Erfüllung bestimmter Bedingungen eine jede der in der Instruktion vor- 
geschriebenen Uebungsarten durchgemacht hat. Hierbei sind die Schüler einerseins 
zur genauesten instruktionsgemäßen Ausführung der Uebungen anzuhallen und 
andererseits dazu anzuleiten und vorzubereiten, daß sie künftig als Lehrer für die 
Mannschaften bei den resp. Truppentheilen fungiren können. 
8. 40. 
Instruktion in der allgemeinen Dienptenntnift 
siech dieser Instrultion — die speciell auch den Garnison-Wachdienst zu 
umfassen hat — ist: Befestigung der für den Soldaten und den Unteroffizier er- 
forderlichen allgemeinen Dienstlenntniß bei den Schülern und Ausbildung der letz 
teren zu brauchbaren Instruktoren bei den resp. Truppentheilen. 
In diesem Unterrichts-Gegenstande haben daher die Schüler unter Anleitung 
des Lehrers selbstständig die — Abschnitte vorzutragen und zu examiniren. 
Im Allgemeinen sind die Schüler hierbei waffenweise geschieden, doch em- 
pfiehlt es gch die Pioniere und Artilleristen aufänglich der Instruktion in den In- 
fanterie-Abtheilungen beiwohnen zu lassen. Spaäter erhalten dieselben durch je 
einen der als etatsmäßige Lehrer angestellten Ingenieur= und Artillerie-Offiziere 
eine den Verhältnissen ihrer Specialwaffe entsprechende besondere Instruktion. 
Diese Special-Instruktion hat sich für die Pioniere insbesondere auf das forti- 
fikatorische Zeichnen, — für die Artilleristen auf folgende Gegenstände zu erstrecken: 
Exerciren an den vorhandenen Geschützen, Henmniß der Behandlung der- 
selben, insbesondere der Verschlüsse, Kenntniß und Gebrauch der Schußtafeln, 
Pferdelenntniß und Stalldienst. ##u 
Anordnungen für die Besichtigungen auswärtiger Garnisonen 2c. 
durch die Kriegsschüler. 
1) Im Laufe eines jeden Kursus sind Behufs Besichtigung der militairi-
	        
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