Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

24 
schen Etablissements und der fortifikatorischen Werke die Schlller auf 
ee incl. Hin= und Rlckreise zu der nächstliegenden Festung zu 
ühren. 
die Kriegsschler werden durch den Direktor und durch die Lehrer der 
Fortifikation und Waffenlehre begleitet. Ob auch der Bürean-Chef 
mitzunehmen ist, hängt von der Vestimmung des Direktors ab. — 
Diesen Offizieren ist die Mitnahme ihrer Burschen gestattet. 
3) Zu dem Besuche der Feung Spandau von Potsdam aus werden die 
reglementsmäßigen Kosten des Fußmarsches erstattet, die Reise zu den 
übrigen zu besichtigenden Festungen hat per Eisenbahn resp. Dampsschiff 
stattzufinden, doch ist dasjenige der letzteren Transportmittel zu wählen, 
welches dem dienstlichen und dem finanziellen Interesse möglichst ent- 
spricht. 
4) Die durch Hin= und Rückreise, sowie durch den Aufenthalt in der aus- 
wärtigen Garnison entstehenden Kosten, desgleichen die Vorspannkosten 
für den Marsch von Potsdam nach Spandau sind, ebenso wie die Kom- 
mandozulage für die Offiziere, bei der betreffenden Korps = Intendantur 
zur Liquidation zu bringen. Für die Tage des Marsches und Aufent- 
balts im auswärtigen Garnison-Orte darf den Kriegsschülern und Ofsi- 
zier-Burschen der Marschperpsiegungszuschuß und das Mar orodaoeh 
gewährt werden und die Anweisung dieser Beträge ohne deren Belegung 
durch besondere QOuittungen stattfinden. 
5) Die Unterbringung der Kriegsschüler erfolgt womöglich durch die relp. 
Gouvernements oder Kommandauturen in Kasernen. Sind Kasernen- 
Räume nicht verfügbar, fo erhalten die Kriegsschüler Naturalquartier. 
Die zur Be leitung kommandirten Offiziere und ihre Burschen haben 
Ansorüc auf Naturalquartier. 
6) Zum Reinigen der Bekleidungs= 2c. Stücke der Kriegsschüler stellt die 
arnison aus ihren Truppen die erforderliche Anzahl von Ordon 
nanzen. 
7) Die Zeit der Exkursion ist durch den Direltor der Kriegsschule selbst- 
ständig zu wählen, demnächst aber Seitens desselben mit den Behörden 
der betreffenden Festungen unter Mittheilung von dem Tage des Ein- 
treffens die direkte Verbindung zu eröffnen. 
Berlin, den 27. Februar 1873. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kamete. 
—- 
S 
—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.