Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

— 7 — 
wie hiernach die Verordnung, betreffend die Dienstverhältnisse der Offiziere des Beurlaubtenstandes, vom 
4. Juli 1868 nachstehende Modifikationen erleidet: 
I. Reserve-Artillerie-Offiziere. 
1) Die zu Reseroe-Sffhieren eines Artillerie-Truppentheils vorzuschlagenden Individuen müssen ihrer 
altiven Dienstpflicht bei derselben Artillerie-Gattung genügt haben. (confr. S. 1. 5. 
2) Die Vorschlagslisten der zur Dienstleistung zu kommandirenden Offizier-Aspiranten der Artillerie 
ehen von den Landwehr-Bezirks-Kommandos für Garde= und Linien-Feld= Artillerie durch das 
goenerbeie pein- Komnrar für Garde= und Linien-Fuß-Artillerie durch das Fuß-Artillerie- 
egiments Kommando, resp. das Kommando des selbstständigen Fuß-Artillerie-Bataillons des Armee- 
Korps in desen Bereich die betreffenden Ofsizier-Aspiranten in Kontrole stehen, auf dem Instanzen- 
wege an die General-Inspektion der Artillerie. (confr. S. 2. 3. d. 
Obige Festsetzung kommt in allen Fällen zur Anwendung, in welchen der Waffen-Instanzenweg 
vorgeschrieben ist. (confr. erste Anmerkung zu §. 2. 3.). 
OLas nach beendeter Dienstleistung auszustellende Dienstzeug niß ist bei der Feld Artillerie von 
#üche Offizieren der Batterie und dem Abtheilungs-Kommandeur, bei der Fuß-Artillerie von 
lmuntt g1en Offizieren der Kompagnie und dem Bataillons-Kommandeur zu unterzeichnen. (confr. 
  
3 
— 
  
4 
—— 
die zu Offizieren gewählten Vice-Feldwebel und Vice-Wachtmeister der Neserve werden Seitens 
der undwehr-Bezirts Kommandos zu Reserve-Offizieren der Feld-Artillerie-Regimenter, 
Fuß-Artillerie-Regimenter oder selbstständigen Fuß-Artillerie-Bataillone vorge- 
schlagen, bei welchen das Dienstleistungszeugniß erworben ist. (confr. §. 4. 1. 
5) In den Seitens der bondwehr--Beztult= Formonbo außzustellenden Rang= und Quartier-Listen 
werden die Reserve-Offier der Feld-Artillerie und diejenigen der Fuß-Artillerie von einander ge- 
trennt aufgeführt. (confr. S. 32. 5. B.) 
II. Landwehr-Artillerie-Offiziere. 
1) Die Bestimmung darüber, welche Landwehr-Artillerie-Offiziere zu den Landwehr-Uebungen 
einzubeordern sind, ist von der betreffenden Artilleric-Inspeltion zu treffen. (confr. §. 17. 7.) 
2) In Bezug auf die Nangirung. und Beförderung der Landwehr-Artillerie-Offiziere kommen als 
korrespondirende Truppentheile des stehenden Heeres die sämmtlichen zu demselben Korps-Verbande 
#koörenden Truppentheile der Feld-- und Fuß-Artillerie in Betracht. (confr. S. 19. 10. c.) 
3) Wenn ein Landwehr Offßiier der Artillerie zur Beförderung herangerückt ist, so hat die betreffende 
äwigeris-shelton die Mittheilung hiervon an das Landwehr-Bezirks-Kommando zu veranlassen. 
confr. 8. 19. 11.) 
Was die Uniform der Reserve= und Landwehr-Artillerie-Offiziere anbelangt, so bleiben die bis- 
berigen Bessimmungen maßgebend. Hiernach tragen die Neserve-Urlilerie-GsfIgier die Uniform des Artillerie= 
Huzpentheie zu dessen Reserve sie gehören, die Landwehr-Artillerie-Offiziere die Uniform der Artillerie und 
die Nummer ihres Armee-Korps, beide mit dem Abzeichen der Landwehr an der Kopfbedeckung. 
Kriegs-Ministerium. 
Graf v. Roon. 
No. 780. 12. A. I. a. 
Nr. 4. 
Benennung der Bataillone der neu formirten Garde.-Landwehr-Regimenter. 
Wagleich die Bataillone der Garde-Landwehr durch ihre neue Formation die provinzielle Zusammenge- 
hörigleit verlieren, so wusce Ich doch ihre bisherigen Namen in der Armee auch ferner zu erhalten, da diesel- 
ben in vielen Jahren mit Auszeichnung von der Garde-Landwehr geführt worden sind und da das Führen 
derartiger Namen auch bei allen anderen Landwehr Bataillonen siausindele Ich bestimme demzufolge, daß die 
18 neu formirten Garde-Landwehr-Batoillone die bisherigen 12 Namen der alten Bataillone und 6 von Mir 
festgestellte neue Namen in nachstehender Weise führen sollen:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.