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für kriegswissenschaftliche und kriegsgeschichtliche Studien erferderlich oder nützlich
ind
Die Bibliotheken der Kriegsschulen können auch Werke allgemein wissen-
schaftlichen Inhalts beschaffen, soweit dies im Hinblick auf den Pcziellen Zweck
dieser Anstalten nothwendig und wünschenswerth erscheint.
8. 4
Für jede Divisions-Bibliothek ist Seitens des Divisions-Kommandeurs
eine Kommission, bestehend aus einem Stabsoffizier oder Hauptmann
als Direktor und einem Subalterneffizier als Hiblielhetr zu ernennen, und
bei der Auswahl zu berücksichtigen, daß ein häufiger Wechsel in den Personen
vermieden werden muß.
Auf der Burg Hohenzollern fungirt als Bibliothekar der Kasernen-Inspektor,
welcher dafür eine Remuneration von jährlich 15 Thlr. aus dem im §. 1 ge-
nannten, für diese Bibliethek ausgeworfenen Fonds erhält.
Für vie Biblietheken der Kriegsschulen besteht diese Kommission aus einem,
durch den Direktor aus den etatsmäßigen Lehrern zu ernennenden Präses der
Kommission und aus dem als Büreau-Chef und Bibliothekar zur Kriegsschule
kommandirten Offizier.
Die Divisions-Kommandeure und die Kriegsschul-Direktoren bilden die obere
Instanz für die Verwaltung der bezüglichen Bibliotheken. Ihnen steht die Ober=
Aufsicht über diese Bibliotheken resp. die Kontrole darüber zu, daß die Mitglieder
der Bibliothek-Kommission die ihnen übertragenen Funktionen in der vorgeschrie-
benen Weise ausüben.
F. 5.
Bei dem Wechsel des Bibliethekars findet in Gegenwart des Direktors,
bei Ernennung eines neuen Direktors ebenso in Gegenwart des Bibliothekars,
eine Uebergabe des gesammten zur Bibliothek gehörigen Materials nach den im
· gerihnen Verzeichnissen ban,
Die erfolgte Uebergabe an den neuen Bibliothekar ist Seitens des Direktors,
die Uebergabe an den nenen Direktor durch diesen, dem Divisions-Kommandeur
rei tlich 9 melden und diese Meldung bei den Akten der Division auhubsmafren
Wechselt bei ven Kriegsschulen ein Mitglied der Bibliothek-Kommission, so findet
die Uebergabe analog in Gegenwart der beiden alten und des neu eintretenden
Mitgliedes der Kommissien statt, und ist die erfolgte Uebergabe dem Direktor
der Kriegsschule duch eine von allen 3 Mitgliedern vollzogene norifur e Meldung
anzuzeigen. Diese Meldung wird bei den Uieg der Kriegsschule aufbewahrt.
8. 6.
Der Bibliothekar hat für die Ordnung in der Bibliothek 2c., sowie für
die ordnungsmäßige Führung des Katalogs und der Journale (§. 10) Sorge zu
tragen, auch zu bestimmten Stunden an Engeseyten Tagen die Bücher den zum
Empfange berechtigten Personen zu verausgaben resp. 14 von solchen zurlick zu
enfenabe, Die Stunden der Bücherausgabe ist durch Notiz zum Tagesbefehle
bekannt zu machen.
S. 7.
Die Ueberwach ungderverschriftsmäßigen Ausübung der dem Vibliothekar
übertragenen Funktionen und außerdem die Revision der Bibliothek-
Bestände liegt rem Direktor resp. dem Präses der Bibliothek-Kommission ob.