Erster Abschnitt.
Formation des Sanitäts-Korps.
S. 1.
Die Militair Aerzte des altiven Dienststandes und des Beurlaubtenstandes
der Armee und Flotte bilden mit den Lazarethgehülfen und militairischen Kranken-
wärtern das Sanitäts-Korps.
Dasselbe besteht demnach:
2) aus den, im Offizierrange stehenden Militair-Aerzten — dem Sanitäts-
sierkorps —
b) den m Unteroffizierrange Leehenden Militair-Aerzten, den Lazareth=
gehülfen und militairischen Krankenwärtern.
Das Sanitäts-Offizierkorps steht in Betracht seiner Rechte und Pflichten
neben dem Offizierkorps der Armee resp. der Marine. Innerhalb des Sanitäts-
Offizierkorps finden die für die speziellen Rang= und Dienstverhältnisse der Offi-
iere gültigen Vorschriften 2c. eine entsprechende Anwendung, nicht aber hinsichtlich
— zu den Offizieren der Armee resp. der Marine bestebenden dienstlichen
Berhöltnisses.
Die Chargen= und Stellenbezeichnungen der Militair-Aerzte bleiben unver-
öndert wie bisher.
An der Spitze des Sanitäts-Korps steht der General-Stabsarzt der Armee
als Chef desselben.
8. 2.
Der General. Arzt eines Armee-Korps leitet den Verband, welchen die Mi-
litair-Aerzte seines Korpsbereiches, ohne Rücksicht auf ihre Verwendung bei den
Truppen, in den Garnisonen oder bei militairischen Justituten, bilden. Für die
Erzänzung dieses Theiles des Sanitäts-Korps hat der Korps-General, Arzt be-
sonders zu wirken.
Der älteste im Stabsquartier garnisonirende Ober-Stabsarzt jeder Division
fungirt als Divisions-Arzt. Derselbe ist der technische Rathgeber des Diovisions=
Kommandeurs und leitet den Sanitätsdienst in der Division nach Maßgabe der
Seitens des Kriegsministers zu erlassenden Instruktion. Er verbleibt gleichgeitig
in seinen regimentsärztlichen 2c. Funktionen.
Die Divistons-Aerzte sind aus der Klasse der Ober-Stabsärzte mit Majors-
rang zu entnehmen.
ie Zahl der Letzteren ist zu vermehren, sobald dies die Etats= rc. Verhält-
nisse gestatten.
n der Marxine Übt der General-Arzt der Marine die in dieser Verordnung
für die Korps--General-Aexzte voresehenen Funktionen, wöhen die Marine=
Stations-Aerzte eine den Divissons-Rerzten analoge Stellung haben.“