Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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Nr. 131. 
Die Besetzung der Unterbeamtenstellen bei den Privateisenbahnen durch Militair. Anwärter. 
Berlin, den 11. Mai 1873 
Nach einer Mittheilung des Herrn Handels-Ministers ist außer den in dem Erlasse vom 18 November 1869 — 
Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 20 pro 1869 — genannten, auch folgenden Eisenbahn-Gesellschaften resp. Eigen- 
thümern bei der Zulassung beziehungsweise Erweiterung des Unternehmens die Verpflichtung auferlegt worden, 
die anzustellenden Bahnwärter, Schaffner und sonstigen Unterbeamten — mit Ausnahme der eine technische 
Vorbildung bedürfenden — vorsugsweise aus den mit Civil-Anstellunge-Berechiigung entlassenen Militairs 
zu wählen, soweit dieselben das 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, nämlich: 
der Niederschlesischen Zweigbahn, 
„ Breslau-Schweidnitz-Freiburger, 
„ Breslau-Warschauer, 
eitz-Altenburger, 
-erlin-Hamburger, 
„ Pommerschen-Central-, 
„ Braunschweigischen, 
„ Oberlausitzer, 
„ Berliner-Nord-, 
„ Nord-Brabant-Deutschen, 
„ Münster-Enscheder, 
„ Saal-Unstrut, 
Angermünde-Schwedter, 
Dortmund--Gronau-Enscheder, 
Oels.- Gnesener und 
Berlin. Dresdener Ssenbahn Geellhas · 
» sbetlinsæotädamsMagdeburger Eisenbahn-Gesellschaft (wegen der Strecke Biederitz-Zerbst), 
2 
litona. Kieler Eisenbahn-Gesellschaft (wegen der Strecke Neumünster-Seegeberg. Oldesloe), 
dcutschen Eisenbahn-Bau-Gesellschaft (wegen der Strecken von Lemforde über Herford und 
Detmold nach Bergheim und von der holländischen Grenze bei Bocholt nach Hameln), 
Stadt Schmalkalden (wegen der Strecke Schmalkalden-Wernhausen) 
Hessischen Cndwigsbahn-böesellschast (wegen der Strecken Frankfurt aM.-Camberg, Mainz- 
Wiesbaden und Eschhofen-Camberg) 
dem Staate Bremen (wegen der Strecke Langwedel-Uelzen), 4 
der Cuxhafener Eisenbahn-Dampfschiff= und Hasen-Actien-Gesellschaft. 
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement. 
V 
  
  
No. 865. 4 37. A. 1. v. v. Caprioi. v. Pentz. 
Nr. 132. 
Einführung des Reglements für die Beförderung von Truppen und Armee-Bedürfnissen 2c. vom 
Jahre 1870 auf der Berliner-Verbindungs-Bahn. 
erlin, den 7. Mai 1873. 
Da- Reglement für die Beförderung von Trupfen und Armee-Bedürfnissen 2c. vom Jahre 1870 findet vom 
1. Januar d. J. ab auch auf alle militairischen Transporte Über die Berliner-Verbindungs-Bahn Anwendung. 
Eine direkte Expedirung von Militair-Personen mit den Personen. Zügen der Verbindungsbahn erfolgt 
vorläufig nur zwischen den Bahnhefen der Niederschlesisch. Märkischen-, der Berlin-Görlitzer., der Berlin- Potsdam- 
agdeburtzer= und der Berlin-Lehrter-Bahn. 
Die an dem Persenen-Verkehr der Verbindungs-Bahn bisher nicht betheiligten Verwaltungen der 
Berlin-Auhaltischen-, Berlin Stettiner- und ben enhger eientern sowie der Königlichen Ostbahn haben 
q indeß bereit erklärt,, Falls Seitens der Militair-Behörden die Beförderung von Pferven, Fahrzeugen, 
unition und Efsfekten in Begleitung von einzelnen Mannschaften im Durchgangs-Verkehr auf der Verbin- 
bungs Ba mittelst der zennkichens Auschlußtkzüter üge gewünscht wird, diesem Verlangen zu entsprechen. 
stel Ur die Transporte über vie Vertindungs-Bö sind bis auf Weiteres besondere Anerkenntnisse 
auszustellen. 
Der betreffende Meilenzeiger ist nachstehend abgedruckt. 
Kriegs-Ministerium. Militair-Oekonomie-Departement. 
No. 338.3. M. O. D. 3. v. Karczewski. v. Eskens. 
  
  
 
	        
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