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Nr. 131.
Die Besetzung der Unterbeamtenstellen bei den Privateisenbahnen durch Militair. Anwärter.
Berlin, den 11. Mai 1873
Nach einer Mittheilung des Herrn Handels-Ministers ist außer den in dem Erlasse vom 18 November 1869 —
Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 20 pro 1869 — genannten, auch folgenden Eisenbahn-Gesellschaften resp. Eigen-
thümern bei der Zulassung beziehungsweise Erweiterung des Unternehmens die Verpflichtung auferlegt worden,
die anzustellenden Bahnwärter, Schaffner und sonstigen Unterbeamten — mit Ausnahme der eine technische
Vorbildung bedürfenden — vorsugsweise aus den mit Civil-Anstellunge-Berechiigung entlassenen Militairs
zu wählen, soweit dieselben das 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, nämlich:
der Niederschlesischen Zweigbahn,
„ Breslau-Schweidnitz-Freiburger,
„ Breslau-Warschauer,
eitz-Altenburger,
-erlin-Hamburger,
„ Pommerschen-Central-,
„ Braunschweigischen,
„ Oberlausitzer,
„ Berliner-Nord-,
„ Nord-Brabant-Deutschen,
„ Münster-Enscheder,
„ Saal-Unstrut,
Angermünde-Schwedter,
Dortmund--Gronau-Enscheder,
Oels.- Gnesener und
Berlin. Dresdener Ssenbahn Geellhas ·
» sbetlinsæotädamsMagdeburger Eisenbahn-Gesellschaft (wegen der Strecke Biederitz-Zerbst),
2
litona. Kieler Eisenbahn-Gesellschaft (wegen der Strecke Neumünster-Seegeberg. Oldesloe),
dcutschen Eisenbahn-Bau-Gesellschaft (wegen der Strecken von Lemforde über Herford und
Detmold nach Bergheim und von der holländischen Grenze bei Bocholt nach Hameln),
Stadt Schmalkalden (wegen der Strecke Schmalkalden-Wernhausen)
Hessischen Cndwigsbahn-böesellschast (wegen der Strecken Frankfurt aM.-Camberg, Mainz-
Wiesbaden und Eschhofen-Camberg)
dem Staate Bremen (wegen der Strecke Langwedel-Uelzen), 4
der Cuxhafener Eisenbahn-Dampfschiff= und Hasen-Actien-Gesellschaft.
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement.
V
No. 865. 4 37. A. 1. v. v. Caprioi. v. Pentz.
Nr. 132.
Einführung des Reglements für die Beförderung von Truppen und Armee-Bedürfnissen 2c. vom
Jahre 1870 auf der Berliner-Verbindungs-Bahn.
erlin, den 7. Mai 1873.
Da- Reglement für die Beförderung von Trupfen und Armee-Bedürfnissen 2c. vom Jahre 1870 findet vom
1. Januar d. J. ab auch auf alle militairischen Transporte Über die Berliner-Verbindungs-Bahn Anwendung.
Eine direkte Expedirung von Militair-Personen mit den Personen. Zügen der Verbindungsbahn erfolgt
vorläufig nur zwischen den Bahnhefen der Niederschlesisch. Märkischen-, der Berlin-Görlitzer., der Berlin- Potsdam-
agdeburtzer= und der Berlin-Lehrter-Bahn.
Die an dem Persenen-Verkehr der Verbindungs-Bahn bisher nicht betheiligten Verwaltungen der
Berlin-Auhaltischen-, Berlin Stettiner- und ben enhger eientern sowie der Königlichen Ostbahn haben
q indeß bereit erklärt,, Falls Seitens der Militair-Behörden die Beförderung von Pferven, Fahrzeugen,
unition und Efsfekten in Begleitung von einzelnen Mannschaften im Durchgangs-Verkehr auf der Verbin-
bungs Ba mittelst der zennkichens Auschlußtkzüter üge gewünscht wird, diesem Verlangen zu entsprechen.
stel Ur die Transporte über vie Vertindungs-Bö sind bis auf Weiteres besondere Anerkenntnisse
auszustellen.
Der betreffende Meilenzeiger ist nachstehend abgedruckt.
Kriegs-Ministerium. Militair-Oekonomie-Departement.
No. 338.3. M. O. D. 3. v. Karczewski. v. Eskens.