Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

— 147 — 
Nr. 133. 
Modiflkation der Abschluß-Nummer für den Aushebungs-Bezirk Schneeberg pro 1872. 
Berlin, den 9. Mai 1873 
Nech Mittheilung des Königlich Sächsischen Kriegs-Ministeriums beträgt die Abschluß-Nummer für den 
Aushebungs-Bezirk Schneeberg nicht 141, sondern 258. 
Keiege- ihisterium. Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Harimann. v. Goßler. 
No. 121/5. 73. A. 1L a. 
Nr. 134. 
Etat für die jährliche Uebungs-Munition. Mai 1872. 
Berlin, den 12. Mai 1878. 
In dem genannten Etat sind folgende Abänderungen und Zusätze zu bewirken: 
Seite 4. 
In der letzten Zeile des Passus 4 ist hinter „Zündhütchen“ hinzuzufügen: „.und austerdem 
ein Vorrath von 10 Prozent". 
Hinter dem ersten Satze des Passus 5 ist einguschaltenr 
„Den General-Kommandos bleibt üÜberlassen, für vie nicht an Artillerie-Depot-Orten gar- 
nisenirenden Truppentheile den ungefähren Jahresbedarf an Uebungs-Munition, etwas reichlich 
bemessen, vorschuhwere anzuweisen, damit einerseits die Munitien von den Krupbentheilen zeiti 
Übernommen, andererseits der im Laufe des Uebungsjahres etwa eintretende Mehrberarf Hierkurck 
gedeckt werden kann. Die zu Ende des laufenden Uebungsjahres sich eventl. als zu viel empfangen 
ergebenden Munitions-Quanta sind auf das nächste Uebungsjahr in Anrechnung zu bringen."“ 
Seite 5. 
Am Schlusse des dritten Satzes in Passus 8 ist statt: 
„ des Anschaffungs-Preises“ zu setzen: 
„¾ des allgemein normirten Kostenpreises.“ 
Seite 6. 
Dem vorletzten Satze, welcher beginnt: 
„Das betreffende Artillerie.Depot“ ꝛc. 
ist die Zahl 10 vorzusetzen. 
Seite 10. 
In Passus 4 ist hinter 
„Militair-Schieß-Schule“, 
hinzuzufügen: 
üdie Unteroffizier-Schulen, die Lehr-Kempagnie der Artillerie-Schieß-Schule„ 
Seite 13. (Etat I.) 
In Passus 5 ist zu setzen: 
„100 Zündnadel-Wallbüchsen-Patronen“ 
(statt bisher 50 dergl. Patronen). 
Seite 14. (Etat II.) 
In Passus 1 ist in der 4. Zeile statt: 
„und jeder Gemeine“ 
zu setzen: „und Gemeine“.
	        
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