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Seite 16. (Etat I.)
Hinter Passus 4 ist hinzuzufügen:
bie M Munition wird von den UntereffizierSchulen bei der Inspektion der Infanterie-
Schulen liguidirt und von letzterer die Arweisang zur Empfangnahme und Verabfolgung der
Munition so wie zur Zurücklieferung und Vereinnahmung des aufgefundenen Bleies ertheilt.“
Seite 20. (Etat VIII.)
Passus 4, ist ganz zu streichen und der folgende Passus 5, mit 4 zu beziffern.
Seite 26. (Etat XIV.)
dintn Passus 3 ist hinzuzufügen:
4. zu Spreng-Versuchen.
Das erforderliche Quantum Pulver wird auf besonderen Antrag des Chefs des General=
stabes der Armee Seitens des Allgemeinen Kriegs-Departements Überwiesen.“
Seite 28. (Etat XVI.)
In Passus 5 ist der zweite Satz wie folgt abzuändern:
„Diejenigen Kriegs-Schulen, welche einen eigenen Schießstand haben, müssen das sämmt-
liche von der verschossenen Munition wieder aufgesundene Blei unentgeltlich zurückliefern."“
Bei denjenigen Kriegs-Schulen dagegen, (u. s. w. unverändert).
Seite 34. (Etat XXI.)
In der letzten (9.) Zeile ist hinter dem Worte:
zirnisoniren“,
hinzuzufügen
Shenss. auf die Befestigungen an der Elb= und Weser-Mündung“.
Vorstehende Abänderungen und Zusätze treten sofert in Wirksamkcit.
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Voigts-Rhez. v. Himpec.
No. 19836/3. 73. A. II. a.
Nr. 135.
Abänderungen zu der Anleitung zur guten Erhaltung der Artiterie Dipot-Beßtände bei der Auf-
bewahrung und beim Transporte. Berlin, 1865.
Berlin, den 12. Mai 1873.
Seite 7.
Die 12. bis 15. Zeile von unten ist zu streichen und dafür zu setzen:
„rectificirtem, neutralem Petroleum oder Kienöl eingesprengt.
Woilachs werden in diesem Zustande in voppelte zwillichene Futtersöcke, oder in Packkisten,
deren Fugen gut mit Papier verklebt sind, etaminene Beutel in dicht ausgeklebte und vorschlessene
Tonnen verpackt.
Die Sattelüberdecken sind in derselben Weise eingesprengt, in eben solchen Futtersäcken,
oder freiliegend aufzubewahren, in welchem letzteren Falle dann aber ein öfteres Reviriren und
Einsprengen derselben nöthig ist.“
In der 8. und 9. Zeile ven unten ist zu streichen
zen abenbi: Oel behandeln, erer Insekten- Puloer bestreuen“
dafür ist zu setzen:
A odert Kineel einsprengen“.
Die erste bis fünfte Zeile ven unten sind zu streichen.