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Nr. 140.
Dislokation des 1. Bataillons Königlich Bayerischen 2. Fuß-Artillerle-Regiments.
uf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß ein Königlich Berctiscee Fuß Artillerie-Bataillon
um 1. October cr. nach Metz verlegt und dem 15. Armee-Korps attachirt werde. Das Kriegs Ministerium hat
Nernah das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 16. Mai 1873.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
Berlin, den 21. Mai 1873.
W* Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierrurch zur Kenntniß der Armee gebracht mit dem
Bemerken, daß das 1. Bataillen Königlich Bayerischen 2. Fuß. Artilleric. Regiments nach Metz verlegt werden
wird.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 640 5. 4A. I. e.
Nr. 141.
Dislokation der provisorischen Feld-Abtheilung des Garde-Feld-Artillerie-Regiments, Korps-Artillerie.
uf den Mir gehaltenen Vortrag, genehmige Ich, daß die Treviserische Feld-Abtheilung des Garde-Felr-
Artillerie-Regiments, Kerps-Artillerie, bis auf Weiteres in Oranienburg untergebracht werden darf. Des
Kriegs-Ministerium hat das bieraach Erforderliche zu veranlassen.
Berlin, den 29. Mai 1873.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
Berlin, den 1. Juni 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 994. 5. 73. A. I. a
Sai Nr. 142.
eßstände für Infanterie.
* f i Berlin, den 20. Mai 1873
Mit Bezug auf den diesseitigen Erlaß vom 30. Mai 1865 Passus b 2 und 3, betreffend Zahl und tänge
der von der Infanterie zu beanspruchenden Schießstände, (Militair-Wochenblatt Nr. 23 de 1865) wird bestmmt,
daß bis auf Weiteres:
1) für ein in einem Garnisenorte vereinigtes Infanterie-(Füsilier-) Regiment
2 Stände zu Meter
* 400 1
4 . 320
2) für zwei in einem Garnisonorte vereinigte Bataillone eines solchen Regiments
Stand zu 600 Meter
2 Stände. 400
3 *. 320
3) für ein detachirtes Infanterie-Bataillen
1 Stand zu 600 Meter
1 "400
1 : 320
bei allen Neuanlagen als Minimal-Bedürfniß anzusehen sind. Die Vermehrung resp. Verlägerung
der vorhandenen Schießstände nach vorstehenden Normen ! gleichfalls anzustreben, kann jedoch nur uccessive
erfolgen und muß in jedem Spezialfalle beantragt werden.