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Armee-Verordnungs-Platt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
7. Jahrgang. Berlin, den 22. Juni 1873. Nr. 16.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vlerteljährliche — dleses Blattes beträgt 16 Sgr. Abonnirt kann werden: gguherhalb bel den
alten und bel den Suchsean dlun zngen in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6
Bel Letzterer erfolgt der akauf einzelner Nummern dleses Blattes; der Preis derselben richtet 27 nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabel mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 131.
Gesetz, betreffend die Aufhebung bestehungwense Eswählgung gewisser Stempelabgaben. Bom-
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaren König ven Preußen rc. nen mit Zustimmung beider Hiuser des
Lanvtages, für den Umfang der Monarchie, mit Ausschluß der Hohenzollernschen Lande, was folgt
F. 1.
Vom 1. Mai 1873 ab werden ermäßigt die Stempelabgaben:
1) von Eheverträgen, von Erbfolgeverträgen und von Testamenten auf 15 Sgr.,
2) von utiens ustrumenten, wenn der Werth der sichergestellten Rechte beträgt:
— 200 Thlr. auf 5 Sgr.,
E 200 — 400 Thlr. AIi 10 Sgr.
§. 2.
Von demselben Zeitpunkte ab werden aufgehoben die Stempelabgaben von:
1) Gesuchen (Beschwerdeschriften, Bittschriften, Eingaben, Vorstellungen);
2) Bescheiden auf Gesuche, Anfragen und Anträge in Privatangelegenheiten, sie mögen in Ferm
eines Antwortschreibens einer Verfügung, Dekretsabschrift oder cines an die zurückgehende Bitt-
schrift selbst gesetzten Dekrets erlassen werden;
3) Protokollen mit Ausnahme der Auktions-, Notariats-, Rekegnitions= und derjenigen Protokolle,
welche die Stelle einer nach anderweiter Bestimmung der Stempeltarife steuerpflichtigen Ver-
hunolung vertreten;
4) Requisitionen;
5) Dechargen;
6) Beglankeihngen nach §. 33 der Grundbuchordnung vom 5. Mai 187
7) Quittungen, sowie den in §. 8 Nr. 2 des Gesetzes vom 5. Mai e. Stempelabgaben be-
treffend, gerachten Löschungsanträgen;
8) Abschieden (Dienstentlassungen);
9) Urlaubsertheilungen:
10) Kundschaften, welche von Zünften und Gewerbskorporationen den Gesellen und Gehülfen er-
theilt werden;
11) Lehrbriefen;