— 167 —
Armee-Verordnungs-Nlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
7. Jahrgang. Gerlin, den 1. Juli 1873. Nr. 17.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
.
Der * — dleses Blattes beträgt 15 Sar. Abommirt kann werden: 6uherhalh bel den
en und bei den Buchsan dlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6
He Letzterer erfolgt heng an Hakan einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis verselben richtet 3 nach der Anzahl
er Druckbogen; jeder Druccbogen von 8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. beretchnet, falls nicht für elnzelue Nummern noch
besonders eine Vrrigennsßigu festgesetzt ist.
Nr. 163.
Generalstabs-Uebungsreisen im laufenden Jahre.
Auf den Mir hedaltegen Portras genehmige Ich, daß in diesem Jahre Generalstabs-Uebungsreisen bei dem
b, 2., 3., 6. 9., 11., 14. und 15. Armce- Korps stattfinden. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach
das Weitere zu imnsaffen.
Schloß Babelsberg, den 22. Juni 1873.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
erlin, den 27. Juni 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 748.6. A. I. b.
Nr. 164
Rekruten-Einstellung pro 1873/74.
Berlin, den 22. Juni 1873.
Uneer Bezugnahme auf den Passus II. 8. der Ausführungs-Be immungen, zur Allerhöchsten Kabinets-Ordre
vom 20. Februar cr. B. bestimmt das Kriegs-Ministerium das Nachstehende
1) Die diesjährige Rekruten-Einstellung finret bei den Teuppemtheilen des Garde-Korps, sowie sämmt-
lichen Truppen zu Pferde am 5. November cr. statt.
2) Alle übrigen Trupen stellen die Rekruten am 3. Des ember cr. ein.
3) In * er Oekonomie-Handwerker und Tainfahse beibt es bei den gegebenen Festsetzungen.
4) Gelernte Jäger, drei= und vierjährig Freiwillige dürfen vom 1. Oktober cr. ab seitens der Truppen-
tbeile in Verpflegung genommen werden.