Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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Armee-Verordnungs-Nlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
7. Jahrgang. Gerlin, den 1. Juli 1873. Nr. 17. 
  
  
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
. 
Der * — dleses Blattes beträgt 15 Sar. Abommirt kann werden: 6uherhalh bel den 
en und bei den Buchsan dlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6 
He Letzterer erfolgt heng an Hakan einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis verselben richtet 3 nach der Anzahl 
er Druckbogen; jeder Druccbogen von 8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. beretchnet, falls nicht für elnzelue Nummern noch 
besonders eine Vrrigennsßigu festgesetzt ist. 
  
  
Nr. 163. 
Generalstabs-Uebungsreisen im laufenden Jahre. 
Auf den Mir hedaltegen Portras genehmige Ich, daß in diesem Jahre Generalstabs-Uebungsreisen bei dem 
b, 2., 3., 6. 9., 11., 14. und 15. Armce- Korps stattfinden. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach 
das Weitere zu imnsaffen. 
Schloß Babelsberg, den 22. Juni 1873. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
erlin, den 27. Juni 1873. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 748.6. A. I. b. 
Nr. 164 
Rekruten-Einstellung pro 1873/74. 
Berlin, den 22. Juni 1873. 
Uneer Bezugnahme auf den Passus II. 8. der Ausführungs-Be immungen, zur Allerhöchsten Kabinets-Ordre 
vom 20. Februar cr. B. bestimmt das Kriegs-Ministerium das Nachstehende 
1) Die diesjährige Rekruten-Einstellung finret bei den Teuppemtheilen des Garde-Korps, sowie sämmt- 
lichen Truppen zu Pferde am 5. November cr. statt. 
2) Alle übrigen Trupen stellen die Rekruten am 3. Des ember cr. ein. 
3) In * er Oekonomie-Handwerker und Tainfahse beibt es bei den gegebenen Festsetzungen. 
4) Gelernte Jäger, drei= und vierjährig Freiwillige dürfen vom 1. Oktober cr. ab seitens der Truppen- 
tbeile in Verpflegung genommen werden.
	        
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