Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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B. J— 
Für den aus Preußischen Magazinen an Kadetten-Anstalten verabreichten Roggen . 2I276 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Karczewski. Koellner. 
  
No. 710/6. M. O. D. 2. 
Nr. 170. 
Ablieferung von Messing an die Gewehr-Fabriken. 
Berlin, den 21. Juni 1873. 
Uneer Bezugnahme auf den im Armec-Vererdnungs-Blatt Nr. 9 pro 1873 publizirten Erlaß vom 10. März 
d. J. Nr. 1351/2 A. II. a. wird bestimmt, daß den Gewehr-Fabriken Danzig und Erfurt bis auf Weiteres 
altes Messing aus den Artillerie-Depots ebenfalls nicht zuzusenden ist. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Voigts-Rhetz. v. Himpe. 
No. 282/6. A. II. a. « 
Nr. 171. 
Bekanntmachung der Termine zum Berkauf ausrangirter Dienstpferde. 
Berlin, den 27. Juni 1873. 
Zur Ersparung von Insertionskosten ist es erforderlich, daß nur von einem Regimente die Termine jzum 
Verkauf der ausrangirten Diensipferde aller Truppentheile in ein und derselben Garnison bekannt gemacht werden. 
Die Königlichen Gencral. Kommandes werden daher ganz ergebenst ersucht, in ebigen Fällen ein 
Regiment, welches die Bekanntmachung zu bewirken und die Insertionsgebühren zu berechnen hat, zu bestimmen. 
ach dem serner durch das Gesetz vom 17. Dezember 18720(Ges.-Samml. K 42) in Preußen dic auf den 
Betrieb des Abdeckereigewerbes bezüglichen Berechtigungen aufgehoben worden sind, werden die Königlichen Inten- 
danturen veranlaßt, in denienigen Orten ihres Bereichs, in denen Truppen der Kavalleric, Artillerie und des Trains 
in Garnison stehen, mit den Abreckereibesitzern 2c. wegen Vergütigung der denselben zu Überlassenden Kadaver 
der getödteten res gefallenen Militair-Pferde, Kontrakte abzuschließen und diese den Truppentheilen zur Be- 
achtung mitzutheilen. 
ain der getroffenen diesfälligen Abkemmen ist den Ordres über die erfolgte Einziehung beizufügen. 
Wegen der einzelnen an Roßschlächtereien zu verkaufenden Pferde, sowie überhaupt Über das Iursaten 
beim Verkaufe ausrangirter Militair-Dienstpferde 2c. wird die genaue Beachtung des Erlasses der unter- 
zeichneten Abtheilung vom 14. März 1871. (A. V. Bl. No. 6.) anempfohlen. 
Kriegs-Ministerium; Abtbeilung für das Remonte-Wesen. 
Chef abwesend. Mentzel. 
No. 318. 6. R. A. 
Nr. 172. 
Extraordinaire Berpflegungs-Zuschüsse pro III. Quartal 1873. 
Berlin, den 26. Juni 1873. 
Die pro 3. Quartal 1873 bewilligten extraordinairen Verpflegungs-Zuschüsse, einschließlich des Zuschusses zur 
Beschaffung einer Frühstücksportion, betragen für die nachstehend bezeichneten Garnisonen der deutschen Bundes- 
Armee, nach den von den resp. Kriegs-Ministerien r2c. erfolgten Festseungen:
	        
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