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25) Raon l Etape. 28) Rocroy. 31) Toul.
26) Remiremont. 29) Sampigny. 32) Vaucouleurs.
27) Rethel. 30) Seran. 33) Verdun.
34) Vouziers.
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Stiehle. berhr. v. Wangenheim.
Nr. 72. 1. 73. A. III. 1 rh genh
Nr. 25.
Anstellung von einjährig freiwilligen rBrrlier den Garnison-Lazarethen im Bereiche des 14.
rmee-Korps.
Berlin, den 21. Januar 1873.
Bei den Garnison-Lazarethen im Bereiche des 14. Armee-Korps kann nach Maßgabe der Garnisonstärke die
Anstellung von einjährig freiwilligen Pharmozeuten in der unten angegebenen Zahl stattfinden und zwar:
Garnisonorte. Zahl der anzustellenden Pharmazeuten.
Carlsruhe# . . . . . 2
Rastat 2
Mannhhmgen 1
Constasszs 1
Freibuttegnn 1 «
Der Eintritt berchter Maßnahme in den letztgenannten drei Garnison-Orten ist von der Ferlig--
stellung der Dispenstr-Anstalten der betreffenden Garnison.Lozarethe abhängig zu machen.
berichn Die Anlage 2 zu §. 173 der Militair-Crsotz-Instruktion vom 26. März 1868 ist dementsprechend zu
erichtigen.
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Stiehle. v. Hartmann.
No. 975/12. 72. A. I. a.
Nr. 26.
Bekleidung und Ausrüstung der zu den Unterofflzier-Schulen zu kommandirenden Unteroffizlere und
Offizierburschen.
Berlin, den 22. Januar 1873.
Wielfoche Abweichungen in der Vekleidung und Ausrüstung der zur Dienstleistung bei den Unterofsfizier=
Schulen abkommandirten Unteroffiziere der Infentere und der zu den qu. Schulen abkommandirten Offfizier-
burschen, veranlassen das Kriegs-Ministerium zu bestimmen, daß sowohl die vorerwähnten Unteroffiziere, als
auch die qu. Offizierburschen fortan mit derselben Bekleidung zu versehen sind, wie die zum Lehr-Infanteriec-=
Batoillon zu kommandirenden Mannschaften (pass. V. der kriegsministeriellen Bestimmungen vom 5. März
1868, Beilage zu Nr. 7 des Armee-Verordnungs. Blattes pro 1868).
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Krlegs-Departement.
v. Stiehle. v. Capr ivi.
No. 591/1. 73. A. I. b.