Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
  
7. Jahrgang. terlin, den 30. Juli 1873. Nr. 20. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
Der vlertellahrlihe Prämmmeratlouspreis dleses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: genherhanh bel den 
stanstalten und bei den uch andlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6 
Bel Letzterer erfolgt auch der Verkauf elnzelner Nummern dleses Blattes; der Preis derselben richtet 3 nach der ien 
der Druckbogen; ". der Druckbogen von 9 Selten wlrd dabel mit 2 Sgr. berrchnet, falls nicht für einzelue RNummern #u 
besonders eine Vrrigermößigun festgesetzt ist. 
Nr. 192. 
Verordnung, betreffend die Togegelder z elee der Personen des Soldatenstandes des Pren- 
etres. 
Da die seitherigen Bestimmungen über die Tagegelder und Reisekosten der Persenen des Soldatenstandes 
wen Preußischen Heeres den veränderten Verhältnissen nicht mehr entsprechen, se bestimme Ich hierdurch, was 
olgt: 
8. 1. 
Die Personen des Soldatenstandes des Preußischen Heeres erhalten bei Dienst. und Versetzungs. 
reisen * Fgeirer nach selgenden Sätzen: 
veneral= Felrmarschälle und Generale rer Infanterie oder Karallerie 0 Thlr. 
D ie übritzen Generale, der General-Stabs-Arzt der Armee und die in Generalsstellen 10 aee 
Stabseffiziere 6 Thlr. 
III) Regiments, Kommandeure, die viesen im e gleichgestellten Stabse ssiiere und rie k% 
der ersten und zweiten Gehaltsstufe 5 Thlr. 
IV) Bataillons und Abtheilungs. Kemmanreure, rie übrigen. Stabsefüiziere, Gcneralärzte= der dritten Ge, 
halts Luft, Oberstabsärzte 1. Klasse und die in etatsmäßigen Dezernentenstellen stehenden Ofsiziere 
und Aerzte res Kriegs-Ministeriums, sowie die Präsides der 2 te Anfaufer Lemmissienen, welche 
noch 6 Saberssizicrrang haben ... 4 Thlr. 15 Sgr. 
V) Die ersten Kufoeff iziere der Remoente, Ankar ifs * issi 4T Eht. 
VI) Hauptleute, Hse er, im Nange derselben stehende etzien und vie weiten vulssejnziere der ke- 
monte- Ankaufs- Kommissienen . . 3 Thl 
VII) Lieutenants und im Range derselben stchende Accste 2 Thlr. Sar- 
VIII) Unteroffiziere, welche das Offizier-Portepec tragen, Unterärzte, Kommissionsschreiber bel den 
nluufs. emmissionen und Brigadeschreiber beim Deertement., Ersaß und Süperrrrisiens. 
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Geschäf . . 1 Thlr. 15 5 Exke. 
IX) Lrresine, welche ras ffüzier-Pertepee nicht tragen ........ hlr. 
X) Gemeine mit Einschluß der Gefreiten und Obergefreien .. 20 Sgr. 
§. 2. 
Die in §. 1 angegebenen Sätze richten 6 nach dem erdieuten Grade und der Dienststellung; Cha- 
rakter Erhöhungen bleiben dabei 9*-17 Einstuß. Bei Versetzungen in Folge von Beförderung kommt der 
Tagegeldersatz der neuen höheren Charg#e zur Anwendung.
	        
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