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srorniß nicht wie bisher bis zu ½, sondern voll zu einer vem §. 14 l. c. entsprechenden Berwendung
überwiesen werden darf. Auch kann — wo die örtlichen Verhältnisse es gestatten, und nicht zum Zweck ver
Auffrischung lagernder Vorräthe die Naturalllberweisung des Brennmaterials durch die Garnison-Ver-
waltung beibehalten werden muß — den Truppen, sofern dies mit Zustimmung der General. Kommandos
wünschen, die Selbstbeschaffung ves Brennmaterials analog den Hinsichts der Erleuchtungsmaterialien im §. 32
l. c. getroffenen Festsetzungen überlassen werden. —
Schloß Babelsberg, den 22. Juni 1873.
.»· Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
!m“° « Berlin, den 8. Juli 1873.
4 Vorseheute Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kennmiß der Armee gebracht mit dem
Hinzufügen, daß sich dadurch zugleich die §§. 152 und 173 der vorberegten Geschäfts. Ordnung entsprechend
modificiren.
Kriegs-Ministerium.
In Vertretung.
v. Voigts-Rhetz.
Nr. 194.
Fahnen-Dekoration.
Am den Antrag des General-Kommandos des 4. Armec-Korps will Ich in Verfolg Meiner Ordre vom
9. Januar d. J. der Fahne des 1. Bataillons Anhaltischen Infanterie-Regiments No. 93 einen silbernen
Ning mit der Inschrift: „Es wurde mit dieser Fahne in der Hand am 30. August 1870 verwundet und starb in
Folge ressen: Sergeant Ebenhau," verleihen. Das Kriegsministerium hat hiernach das Erforderliche, auch
Betreffs der weiteren Bekanntmachung, zu veranlassen.
Schloß Babelsberg, den 24. Juni 1873.
No. 862/6. M. O. D. 4.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 15. Juli 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Orore wird mit Bezug auf die in No. 5 und 13 des Armee-Ver-
ordnungs-Blattes pro 1873 bekannt gemachten Allerhöchsten Kabinets-Ordres vom 9. Jannar und 3. April
v. J. hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
In Vertretung.
r. Voigs-Rhetz.
No. 124/7. A. 1 b.
Nr. 195.
Anderweile Organisation des Militair-Reit-Instituts.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß in Abänderung der Festsetzungen res Passus 7 der
Grunrzüge für die Errichtung eines Militair-Reit, Instituts zu Hannorer vom 4. Juli 1867 vom nächsten
Kursus ab jeres Kaoallerie-Regiment ein Jahr um vas andere einen Offizier zu beregtem Institut komman
dirt, ohne Kücksicht darauf, ob der Vorgänger vesselben in diesem Kommando ein oder zwei Jahre verblieben
ist. Das Kriegs-Ministerium hat das hiernach weiter Erforderliche zu veranlassen.
Ems, den 19. Juli 1873. Z
Wilhelm.
Au das Kricgs-Ministerimn. v. Kameke.