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Artillerie-Regiments No. 12. von der Festung Königstein resp. von Dresden nach Metz verlegt worden, was
hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht wird.
Kriegs-Ministerium.
In Vertretung.
v. Voigts-Rhetz.
No. 251/7. A. I. a.
Nr. 199.
Verfahren beim Aunfenthaltswechsel der Offlziere des Beurlaubtenstandes.
Berlin, den 13. Juli 1873.
In Erwägung, daß Offiiere des Beurlaubtenstandes, welche in Folge der Verlegung ihres Wesasiute zur
Zeit des Abs lusses der anglisten von einem Landwehr-Bezirks-Kommando zum anderen Ülberwiesen werden
mußten, mehrfach in den Ranglisten gänzlich gefehlt haben, wird hiermit bestimmt, daß beregte Offziere, so-
bald die Ueberweisung innerhalb eines Zeitraums von vierzehn Tagen vor Abschluß der Ranglisten erfolgt,
nech in der Rangliste ihres bisherigen Laudwehr-Bezirks-Kommandos geführt werden.
Bei Uebersendung der Personal-Papiere ist eine arechende Notiz für das nach dem Aufenthalts-
wechsel zur Kontrole vansiichtene Bezirks-Kommando hinzuzufügen.
riegs-Ministerium.
Verkwetung.
v. Voigts- U.
415 7. A. I. a. s heb
Nr. 200.
Daner des 1. Kurfus der Artillerle-Schleßschule pre 1873/74.
Berlin, den 18. Juli 1873.
Der Beginn des ersten Kurfus der Artillerie-Schießschule pro 1873/74 wird hiermit auf den 1. Oktober cr.
und die Dauer dessetben bis zum 8. Februar a. f. festgesetzt.
Die für Absolvirung des 2. Kursus im pass. 95 des Organisations-Plans für die gu. Schiest-
schule vom 4. Juli 1867 angegebene Zeit bleibt unverändert.
Kriegs-Ministerium.
In Vertretung.
v. Voigts-Rher.
–
Nr. 201.
Büreaugeld der Bezirks-Feldwebel. ⅞
Berlin, den 18. Juli 1873.
Zur Beseitigung hervorgetretener Zweifel bemerkt das Kriegsministerium, daß die Landwehr--Bezirks-Kom-
mandos alle Pobrusene welche durch die Militair-Ersatz-Instruktion und durch die Allerhöchsten Verordnungen
vom 5. September 1867 und vem 4. Juli 1868 vorgeschrieben sind, den Bezirks-Feldwebeln unentgeltlich
8 liefern haben. Letztere beschaffen ans ihrem Vüreaugelde nur die Schreibmaterialien, sowie diesenigen
isten 2c., für welche ein bestimmtes Schema durch die vorstehend citirten Verordnungen nicht vorgeschrieben ist,
inkl. der Verlese-Listen.
In Folge der Erhöhung des Büreaugeldes tritt für die Bezirks Felrwebel bezüglich der Beschaffung
von Büreaubedürfunissen einc erweiterte Verpflichtung nicht ein.
Kriegs-Ministerium.
In Vertretung.
v. Veigts-Rhetz.
Nr. 401. 7. 73. A. I. b.
No. 342. 7. 73. M. O. D. 3.