Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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6. Der in die Unteroffizier. Schule Einzustellende muß wenigstens 17 Jahr alt sein, darf aber das 
.Dahr noch nicht vollendet haben. 
er itgustenerde muß mindestens 1 M. 58 Cm. groß, volllommen gesund und frei 
von körperlichen Gebrechen und wogenehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein, auch 
nach Maßgabe seines Alters so kräftig und gesund erscheinen, daß er die begründete Aussicht 
gembs fet, bis zum Ablauf seiner Dienstzeit in der Unteroffizier-Schule vollkommen felddienst- 
rauchbar zu werden. 
7. Er muß sich tadellos geführt haben, lateinische und deutsche Schrift mit einiger Serei 
lesen und schreiben können und die ersten Grundlagen des Rechnens mit undenannten Zahlen 
ennen. 
8. Bei seinem Eintritt in die Unteroffizier-Schule muß er sich dazu verpflichten, außer der gesetz- 
lichen dreijährigen Dienstzeit, für jedes Jahr des Aufenthaltes in der Unteroffizier-Schule zwei 
Jahre im stehenden Heere zu dienen, wobei die Dienstzeit in der Unteroffizier-Schule ebenso 
in Anrechnung kommt, wie bei der späteren Versorgung. 
9. Der Einberufene muß mit ausreichendem Schuhzeng, 2 Hemden und mit 2 Thalern, zum An- 
kauf der nöthigen Utensilien zur Reinigung der Vrchoin und Betleidung versehen sein. 
10. Wer in eine der Unteroffizier-Schulen eintreten will, meldet sich persönlich bei dem Landwehr- 
Bezirks-Kommando seiner Heimath oder bei einem der Kommandos der Unteroffizier-Schulen in 
otsdam, Jülich, Bieberich, Weißenfels oder Ettlingen. — Es sind dabei folgende Papiere zur 
telle zu bringen: 
a) der Geburts= resp. Taufschein, 
b) Führungs-Atteste seiner Ortsobrigkeit und seines Lehr= oder Brodherrn, 
e) die Zustimmung seines Vaters oder Vormundes zum Eintritt in die Unteroffizier- 
Schule, beglaubigt durch die Ortsbehörde. 
Dieselbe kann auch durch die mündliche protokollarische Erllärung dieser Personen 
beim Landwehr-Bezirks= Kommando, resp. bei dem Kommandeur der betreffenden Unter- 
offizier-Schule ersetzt werden. 
11. Ist die Prüsung im Lesen, Schreiben und Rechnen, sowie die ärztliche Untersuchung günstig aus- 
gefallen, so ahene der Freiwillige eine baldige vorläufige Benachrichtigung über Annahme 
oder Nichtannahme, demnächst die definitive Entscheidung oder die Einberufung. 
12. Die Einstellung von Freiwilligen in die Unteroffizier-Schulen sindet allfährlich zweimal und zwar 
bei den Unteroffizier-Schulen Potsdam, deire und Weißenfels im Monat Oltober, bei den 
Unteroffizier-Schulen Jülich und Ettlingen im Monat April statt. 
Wer zu diesen Terminen nicht einberufen werden konnte, darf bei entstehenden Vakanzen 
in die Unteroffizier Schule Potsdam, Bieberich und Weißenfels bis ultimo Dezember, in die 
Untereszier Schule Hüüch, und Ettlingen bis ultimo Juni eingestellt werden, vorausgesetzt, daß 
derselbe dann noch allen Aufnahme-Bedingungen genügt. 
13. Die geeßtoiligen sind verpflichtet, ihre Anmeldung ¾r zurückzuziehen, wenn sie den Wunsch, 
eingestellt zu werden, aufgeben. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
792, 7. A. I. b. 
Nr. 220. 
Vorschläge zur Kommandirung von Offtzieren Behufs Dienkleistung beim Eisenbahn-BVataillon. 
Berlin, den 9. August 1873. 
Unter Modifikation des Passus 3 des kriegsministeriellen Erlasses vom 31. Mai v. J. (Nr. 1140/4. A. I. a.) 
wird hierdurch bestimmt, daß die an den Chef des Generalstabes der Armee Seitens der Königlichen General= 
Kommandos einzureichenden Vorschläge zur Kommandirung von Offizieren Behufs Dienstleistung beim Eisen- 
bahn--Bataillon sortan alljährlich zum 1. Mai, Behufs event. Antrittes des Kommandos am 1. August jedes 
Jahres zu machen sind. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 66/8. A. I. a.
	        
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