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Armee-Verordnungs-Platt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
7. Jahrgang. Gerlin, den 4. September 1873. Nr. 23.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der veishrlicht n dleses Blartes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: gßerhald bei den
nen und bei den Bahtano zungen. in riin bel der Expedition, Kochstraße 6
Bei Letzterer erfolgt sent der Verkauf eluzeetawssisaneidekPkeisdersclbenkichtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Selten wird dabti mit 2 Sgr. hoemchner gels nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Prelsermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 210.
Allerhöchste Gnaden-Bewilligungen resp. für das Kadettenhaus zu Berlin und für Truppentheile.
Ich habe beschlossen
1) dem Kadcttenhause in Berlin die Marmorbüsten der in den Felrzügen 1864, 1866 und 1870/71 ge-
bliebenen oder an Wunden gestorbenen Preußischen Gencrale, —
2) jedem Regimente Meiner Armee, welches in diesen Feld ügen seinen Kommandeur unmittelbar vor
* o9 Feinde oder an Wunden verler, das Pertrait osselber für das Offizicr-Casino, —
u verleihen
ch wünsche hierdurch an dem heutigen Tage Meine dankende und ehrende Erinnerung an die
ruhmvoll Gebliebenen zu bethätigen — den Regimentern. die Züge derjenigen Führer für alle Heinen. zu
vergehenwärigen, welche ihr Leben für die Ehre ihres Regiments ließen — und den Kadetten in den Büsten
der Generale das Muster eines Soldatenlebens in seinem Verlauf und in seinem Ende vor Angen zu stellen.
Ich beauftrage Sie, diese Ordre der Armee bekannt zu machen.
Berlin, den 2. September 1873.
Wilhelm.
Berlin, den 3. September 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
An den Kriegs-Minister.
No. 51/9. A. I. b.