Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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gleichfalls mit Fler überzogen. In den letzten drei Wochen wird von sämmtlichen Offizicren nur 
der Fler um den linken Obecrarm getragen. An den Fahnen rc. werden während der sechs Wochen 
zwei lange herarhängende Flore geiragen, welche unter der Spitze zu befestigen sind. 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere bekannt zu machen. 
Berlin, den 15. Dezember 1873. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 16. Dezember 1873. 
Vorstehende Allerhöchste Kabincts-Ordres werden hierdurch zur Kenntniß der Armce gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kamccke. 
 
	        
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