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Armee-Verordnungs-Platt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
7. Jahrgang. Herlin, den 16. Dezember 1673. Nr. 30.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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et bchterer erfolgt auch der Venkaut ee ummern dleses Blattes; der Preis derselben richtet " nach der e
er Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Selten wlrd dabei mit 2 Sgr. berechnet. 1 uu#cht für einzelne Nummern n
besonders eine Preisermäßiguntg festgesetzt ist.
Nr. 289.
Ausfall der Winter-Uebungen des Beurlaubtenstandes pro 1873/74.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß pro 1873,74. Winter-Uebungen der dazu verpflichteten
Mannschaften des Beurlaubtenstandes nicht stattzufinden haben.
Berlin, den 11. Dezember 1873.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegsministerium.
Berlin, den 14. Dezember 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
Jo. 404 12. 73. A. lI. a.
Nr. 290.
Uebungen des Beurlaubtenstandes pro 1874.
Af den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Bezug auf die Uebungen des Beurlaubtenstandes pro
1874 das Nachstehende
1. Bei der Infonterie, den Jägern resp. Schützen des Garde-Korps und 3. Armee-Korps haben —.
soweit angängig in der Zeit zwischen 1. Mai und 15. Juni — Uebungen von Mannschaften des Beurlanbten
standes behufs Unterweisung im Gebrauche des Infanterie-Gewehrs M.,71. resp. der Jäger-Büchse M./71.
stattzufinden. — Es dürfen hierzu die ##r. Disposition der Truppentheile beurlaubten Mannschaften, sowie
die Übungspflichtigen Mannschaften der drei jüngsten Jahrgänge der Reserve herangezogen werden und zwar