— 276 —
Berlin, den 16. Dezember 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 410 12. 73. A. I. a.
Nr. 302.
Erhöhung der Durchschnittsverpflegungskosten in den Garnison-Lazarethen.
enehmige in Modificirung Meiner Ordre vom 31. Dezember 1868, daß die Verghtißungssäte, wel
für die gegen Bezahlung in die Garnison-Lazarethe aufgenommenen Kranken an die Lazarethlasse zu entricht
sind, den jetzigen höheren Lazareth-Wirthschaftskosten entsprechend, vom 1. Januar 1874 ab * werde
und zwar:
a) die in den §§. 143a, 144 und 146 des Reglements für die Friedens-Lazarethe normirten Sätze #
wlf Silbergroschen pro Kopf und Tag, ennschließlich= für Arzneien,
b) der im §. 145 daselbst normirte Satz auf fünfzehn Silbergroschen pro Kopf und Tag, einschließl
für Agneien.
Berlin, den 11. December 1873.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 27. Dezember 1873.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird unter Bezug auf die Belanntmachung vom 7. Janu
1869 im Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 1 zur allgemeinen Kenntniß gebracht mit dem Hinzufügen:
1) daß etwa entstehende Kosten für Krankenlöhnung und für Beerdigungen in obigen Sätzen nicht ei
begriffen, sondern besonders zu liquidiren sind,
2) daß es in Betreff der Kosten für Soldaten verbündeter Staaten bei dem im Erlasse vom 17. M
1872 — Armee Verordnungsblatt Nr. 14 — festgesetzten Satze von 12 Sgr. verbleibt, daß dageg
für Offiziere dieser Staaten künftig der oben unter b. für Offiziere des Preußischen Kontinger
normirte Satz von 15 Sgr. zur Anwendung lommt,
3) daß der oben unter a. bestimmte Satz von 12 Sgr. auch für kranke Militair-Gefangene nach d,
kriegsmimsteriellen Erlasse vom 22. September 1873 und bei ähnlichen Fondsausgleichungen
liquidiren ist.
Kriegs-Ministerium.
v. Kamele.
No. 569/12. M. M. A.
Nr. 303.
Abänderungen zur Instruktion über das Scheibenschießen der mit Zündnadelgewehren bewaffneten
Infanterie-Bataillone vom 2. November 1864.
Berlin, den 24. Dezember 1873.
Seine Mojestät der Llger und König haben die versuchsweise Einführung nachstehender Abänderungen #
Instruktion Über das Scheibenschießen der mit Zündnadelgewehren bewaffneten Infanterie-Bataillone vo
2. November 1864 Allerhöchst zu genehmigen geruht: