Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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eine Garnitur-Pelze für die Friedensstärke als Geschenk anzunehmen und dieselben neben dem etatsmäßigen 
Attila im Dienst zu tragen. Zugleich bestätige Ich die Mir vorgelegte Pelzprobe, welche unter Wegfall des 
sogenannten ungarischen Knotens im Nacken und der vorderen Taschen auch für Unteroffiziere und Gemeine 
maßgebend sen sel- und bestimme hierbei, daß weder die Unterhaltung noch der Ersatz dieser Pelze aus den 
Mitteln des Militair Etats zu erfolgen hat. Das Kriegs Ministerium beauftrage Ich mit der weiteren Be- 
kanntmachung 
lin, den 20. Februar 1873. 
Wilhelm. 
v. Kameke. 
Berlin, den 22. Februar 1873. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium. 
No. 659/2. 73. M. 0. D. 3. 
Nr. 45. 
Vereinfachungen des Lizuidatlons= und Rechnungs= Wesens im Geschäftsbereiche der Militair= 
Verwaltung. 
6 Berlin den 19. Februar 1873. 
Im Einverständnisse mit dem Rechnungshofe des Deutschen Reiches werden zur Herbeiführung von Ver- 
einfachungen des Liquidations= und Rechnungswesens im Geschäftsbereiche der Militair-Verwaltung die nach- 
henden Bestimmungen getroffen. 
1. Anestirung, Bei einzelnen Zweigen der Militair-Verwaltung (den Lazareth.Verwaltungen, Monti- 
der Belöge. rungs-Depots, Festungs--Baukassen) ist an die Stelle bel von den Verwaltungen 2c. auf den 
Geld-Ausgabe-Belägen früher auszustellen gewesenen umfangreichen Atteste das einfache Attest: 
„Die Richtigkeit bescheinigt“. 
getreten. 
Diese einfache Attestform ist fortan in sämmtlichen Zweigen der Militair. Verwaltung 
in Anwendung zu bringen. 
In diesem Attest ist das Anerkenntniß enthalten, daß der Geldempfänger die ihm auf- 
erlegten Verpflichtungen in allen Beziehungen vollständig erfüllt hat, daß die Leistungen für den 
Zweck, zu welchem sie erfolat, nothwendig gewesen und daß die angesetzten Preise ortsüblich und 
den beistungen angemessen sind, auch nicht billiger, als berechnet, haben bedungen werden können. 
Sind auf Grund eines Belages Über Baulichkeiten, Utensilien, Reparaturen 2c. alte 
Materialien zu vereinnahmen oder Materialien aus vorhandenen Beständen zu verausgaben, so 
ist in den Belag ein kurzer Vermerk der betreffenden Quantitäten aufsunehmen. Die erfolgte 
Inventarisirung ist durch Angabe der Nummer des Inventariums kenntlich zu machen. 
2. Velellungs= n den von den Intendanturen auszufertigenden Attesten Über die erfolgte Feststellung 
Aese der In= der Liquidationen 2c. fällt die besondere Bescheinigung darüber, daß die Liquidationen nach den 
#endantmen bestehenden Bestimmungen, den Belägen und in caleulo revidirt resp. superrevidirt worden, weg, 
und sind die Feststellungs-Atteste forkan wie folgt auszufertigen: 
„Festgestellt auf (Betrag in Zahlen und Worten). Ort. Datum und Firma der Inten- 
dantur“. 
K. Kalkulatn An die Stelle der von den Sekretariats-Beamten der Intendanturen sowie Überhaupt 
Attete. von den Kalkulatur--Beamten auf den revidirten Liquidationen bisher auszustellenden Atteste: 
Für den Belägen (den Sätzen rc.) sowie in caleulo revidirt und richtig befunden (oder 
erichtigt)" 
tritt lünftig der Vermerk: 
„Revidirt"“ 
mit Namens-Unterschrift und Angabe des Dienstcharalters des betreffenden Beamten. 
n der Verantwortlichkeit der Beamten wird hierdurch nichts geändert, vielmehr #an 
der Vermerk „Revidirt“ das durch die bisherige Form der Kalkulatur-Atteste ausgedrückte An- 
erkenntniß vollständig zu umfassen.
	        
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