Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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* Aushülfe für die 6. Divislon ist seitens der General -Kommandos des 1 
7. 9, und 11. Armee-Korps je 1 Lieutenant der Infanterie vom 1. Juli dieses 3 4 6r 
bi Beendigung der Ausbildungs-Periode der zweiten Rekrutenquote zu kommandiren. 
II. Immobile Armee. 
1) Die Entassung der Reserven got bei denjenigen Truppentheilen, welche an den Herbst-Uebungen 
*xr hzwehussn. n ersten, spätestens zweiten Tege nan nach Beendigung derselben, Pureieab 
Wied 1en in den Garnisonen, b 
en Vuchht brorderen Feld.Batterien am ersten, sp mie ens zweiten Tage nach Beendigung der 
en, aachetm —1 * Fiere in den Vorassenn bei den übrigen 
tember bies- 
rupbcgih auschr rer zu halbjaͤhriger Ausbildun 12 oweit dieselhen *“ Behufs Ablösung 
der älteren T ansheße der Briupatons. rmee erweung nden, zum 1. November 
dieses Jahres beziehungsweise 1. Pei künftigen Jahres und die deneniiel Candwerler zum 
1. Oktober disen Fu dt t u entla 
9) t den angegeben A#er halen Beurlaubungen von Mannschaften zur Disposition in dem 
BH * as daß Rekruten in nachstehend bezeichneter Zahl eingestellt werden können. 
uß J. Artillerie und den zu den Herb 
A Zum Dienst mit der Waffe 
#a) bei den älteren Garde-Infanterie-Regimentern 83 Bataill .. 226 Relruten 
b) bei den jüngeren Garde-Infanterie- und sämmtlichen #nien.Infanteriel 
Regimentern pro Batailln 190. 
e) bei dem Garde-Jä er Bataillen eine durch die Inspektion der däzer 
und Schützen spezie glestyuseren Zahl, 
4 ber dem Garde-Schützen= Bataillon und den Pionier-Bataillonen, von 
  
  
  
  
  
welchen eingzelne Kompagnien mobil sind,tlle. 100 
e) bei dem Garde-, sowie den übrigen Pionier Batillone, dem Eisenbahn- 
Bataillon und den Linien-Jäger-Bataillonene 1600 
f) bei jedem Kovallerie-Regiment mindestens . 180. 
" bei jeder reiten den 0nt Fie mindestees 25 
1 bei jeder Feld-Batterieiii 30 - 
i) bei jeder Iuß- — — mit einem Etat von 146 Köpfen je 50 - 
K) bei jeder Fuß-Artillerie-Kompagnle mit einem Etat von 116 Kõpfen je 40 
Db bei jeder Train-Kompagnie zu dreijähriger Dieußzeit mindestens. 10 
Sh Ausbildung im Herbst dieses und Frühjahr tänftigen 6%“ 
qte1e.........·........... - 
B. Oekonomie-Handwerker 
ben sämmtlichen T theilen soviel, als nach Entlassun der Reserven zur Erreichun 
es Etats F mindestens "4 pro Batai an ! ichung 
4) Die #“ ellung der R Funhset für für das Garde-Korps und *— Truppen zu Pferde bis 
. um s one-tm für seue übrigen Truppen jedenfalls bis 5. Dezember dieses Kohres zu er- 
I. da i t Iner Truppentheile eine Modifikation der vorstehenden Zahlen 
ethwendig 7 6 winbbeil die bezüugli gen * send 
ede e hat das m7 zu veranlassen. 
Berlin, den 20. Febrnar 1873. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 27. Februar 1873. 
Solgerde Zum Ausführung vorstehender Allerhöchster Kabinets-Ordre bestimmt das Kriegs-Ministerium das
	        
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