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5) Die durch die Friedens-Verpflegungs-Etats pro 1873 festgesetzten Ersparniß-Maßregeln sind
bei Berechnung des Rekruten. * u beruͤcksichtigen.
6) Die laut §. 16 1 der Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 hierher einzureichenden
Ersatz-Bedarfs-Nachweisungen rc. sind baldmöglichst zur Vorlage bringen.
7) Die Anrechnung der laut vorstehender Allerhöchster #aoinekee Gr. re vorzeitig eingestellten, sowie
der im Herbst v. J. für die Artillerie 2c. nachträglich ausgehobenen Mannschaften wird auf Grund
der benshlichen Nachweisungen erfolgen.
8) Ueber den Einstellungs-Termin der Rekruten bleibt weitere Bestimmung mit der Maßgabe vor-
behalten, daß die zu halbjähriger Ausbildung ausgehobenen Train-Fahrer am 3. November d. J.
und 2. Moi k. J., die Oelonomie-Handwerker am 1. Oktober d. J. eingustellen sind.
Etwaige Anträge auf. Modflation der durch vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre festgesetzten
Rekruten-Quoten für einzelne Truppentheile sind gleichzeitig mit der Vorlage der Ersatz-Bedarfs-Nachweisungen
3e. hierher zu richten.
· Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 752/2. 78. A. I. a.
Nr. 51.
Aufhebung des Kommande-Verhältnisses des S#bem# Persenals der Laudwehr--Bataillone 15. Armee-
orp#
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß vom 1. April d. J ab, das Kommando-Verhältniß
der Stamm-Mannschaften der Landwehr-Bataillone 15. Armee-Korps in ein definitives verwandelt werde.
Das Kriegs--Ministerium hat das hiernach Erforderliche zu veranlassen.
erlin, den 20. Februar 1873.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kamele.
Berlin, den 25. Februar 1873.
gen Zur Ausführung vorstehender Allerhöchster Kabinets-Ordre bestimmt das Kriegs-Ministerium das
olgende:
—. 1. April d. J. ab werden sämmtliche zu den Landwehr-Bezirks-Kommandos im Bereich des 15.
Armee-Korps kommandirte Mannschaften definitiv zu denselben srst
2) In 1 die Bekleidung und Ausrüstung werden die in Rede stehenden Stamm,Manmnschaften,
o
—iseie ations-Verhältnissen entsprechend, vorläufig Infanterie-Regimentern des 15. Armee-Korps
attachirt.
3) Es tragen die Stamm-Mannschaften:
des Landwehr · Bataillons —— die Uniform des 8. Ostpreuß. Infanterie-Regiments Nr. 45,
" - - S#erburg. rlnr - T7T. Brandenb. - - Nr. 60,
- aargemün
· dun - b. Pomm. - Nr. 42,
4 - I olsheim
. Zchlettstadt . .I. bein. . Nr. 25,
"Q% - - Straßburg
Colmar
- Jltttah - 2. Niederschles. - Nr. 47.
ülhausen ,
Jedoch haben dieselben statt der s den preußischen Landwehr-Czakot, mit dem Abzeichen der Landwehr
als Kopfbedeckung anzulegen. ·
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 764/2. 73. A. I. a.