Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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5) Die durch die Friedens-Verpflegungs-Etats pro 1873 festgesetzten Ersparniß-Maßregeln sind 
bei Berechnung des Rekruten. * u beruͤcksichtigen. 
6) Die laut §. 16 1 der Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 hierher einzureichenden 
Ersatz-Bedarfs-Nachweisungen rc. sind baldmöglichst zur Vorlage bringen. 
7) Die Anrechnung der laut vorstehender Allerhöchster #aoinekee Gr. re vorzeitig eingestellten, sowie 
der im Herbst v. J. für die Artillerie 2c. nachträglich ausgehobenen Mannschaften wird auf Grund 
der benshlichen Nachweisungen erfolgen. 
8) Ueber den Einstellungs-Termin der Rekruten bleibt weitere Bestimmung mit der Maßgabe vor- 
behalten, daß die zu halbjähriger Ausbildung ausgehobenen Train-Fahrer am 3. November d. J. 
und 2. Moi k. J., die Oelonomie-Handwerker am 1. Oktober d. J. eingustellen sind. 
Etwaige Anträge auf. Modflation der durch vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre festgesetzten 
Rekruten-Quoten für einzelne Truppentheile sind gleichzeitig mit der Vorlage der Ersatz-Bedarfs-Nachweisungen 
3e. hierher zu richten. 
· Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 752/2. 78. A. I. a. 
Nr. 51. 
Aufhebung des Kommande-Verhältnisses des S#bem# Persenals der Laudwehr--Bataillone 15. Armee- 
orp# 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß vom 1. April d. J ab, das Kommando-Verhältniß 
der Stamm-Mannschaften der Landwehr-Bataillone 15. Armee-Korps in ein definitives verwandelt werde. 
Das Kriegs--Ministerium hat das hiernach Erforderliche zu veranlassen. 
erlin, den 20. Februar 1873. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kamele. 
Berlin, den 25. Februar 1873. 
gen Zur Ausführung vorstehender Allerhöchster Kabinets-Ordre bestimmt das Kriegs-Ministerium das 
olgende: 
—. 1. April d. J. ab werden sämmtliche zu den Landwehr-Bezirks-Kommandos im Bereich des 15. 
Armee-Korps kommandirte Mannschaften definitiv zu denselben srst 
2) In 1 die Bekleidung und Ausrüstung werden die in Rede stehenden Stamm,Manmnschaften, 
o 
—iseie ations-Verhältnissen entsprechend, vorläufig Infanterie-Regimentern des 15. Armee-Korps 
attachirt. 
3) Es tragen die Stamm-Mannschaften: 
des Landwehr · Bataillons —— die Uniform des 8. Ostpreuß. Infanterie-Regiments Nr. 45, 
" - - S#erburg. rlnr - T7T. Brandenb. - - Nr. 60, 
- aargemün 
· dun - b. Pomm. - Nr. 42, 
4 - I olsheim 
. Zchlettstadt . .I. bein. . Nr. 25, 
"Q% - - Straßburg 
Colmar 
- Jltttah - 2. Niederschles. - Nr. 47. 
ülhausen , 
Jedoch haben dieselben statt der s den preußischen Landwehr-Czakot, mit dem Abzeichen der Landwehr 
als Kopfbedeckung anzulegen. · 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 764/2. 73. A. I. a.
	        
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