Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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Pransport 10 
beim 5. Armee-Korps 2 
I 6. I 
- 2 
7. 3 
2 8. 2 * 1 
-9. 5 
10. O" "b 2 
11. - 4 
. 15. " 5 
34 
in Summa 
Von diesen Beschwerden sind bei der kommissarischen Untersuchung 5 gegen die Truppen entschieden, 
29 aber für begründet erachtet. 
ier allen Fällen, in welchen die gemachten Ausstellungen als gerechtfertigt anerkannt worden sind, 
ist theils in gutem Material, theils in Gelde sofort Ersatz eleisee,. 
Die Korps-Intendanturen haben die betreffenden Vieferanten auf die genaue Innehaltung der kon- 
traltlich übernommenen Verpflichtungen ernstlich verwiesen, 11 mal Konventional, resp. Ordnungs-Strafen 
verfügt und in 3 Fällen den Untemehmer von einer ferneren Lieferung ausgeschlossen. 
Kriegs-Ministerium. Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Karczewski. Koellner. 
No. 1024/2 73. M. O. D. 7. 
Nr. 58. 
Abänderung der Beilage 1 des Kriegs-Bekleidung), Reglement. 
erlin, den 27. Februar 1873. 
Nochdem mittelst Schreibens des Allgemeinen Kriegs-Departements an die General-Inspektion der Artillerie 
vom 3. Dezember 1869 genehmigt worden ist, daß für die Fahrer vom Bock des Packwagens der Feld- 
Artillerie Packtaschen vorräthig gehalten werden dürfen, sind die für diese Mannschaften bisher unterhaltenen 
Tornister mit Trageriemen entbehrlich geworden. Letzteres Ausrüstungsstück kommt daher für die Trainfahrer 
vom Bock der Feld-Artilerie in Wegaall und ist hiernach die Beilage 1 des Kriegs-Bekleidungs-Reglements 
bezüglich der auf Seite 82 B. pos. 6 enthaltenen Angabe entsprechend abzuändern. 
Hiegs Minssterium. Militair-Oekonomie-Departement. 
v. 
No. 67/2. M. O. D. 3. arczewski. Quedenfeld. 
Nr. 59. 
Remuneration während der Probedlenstleistung als Schutzmann. 
Berlin, den 1. März 18738. 
Die Remnneration, welche nach Passus 9 der Bestimmungen über die Annahme, Anstellung und Entlossun 
der Schutzmänner (efr. den diesseitigen Erlaß vom 20. Mai 1868 — A.-V.-Bl. Nr. 15 pro 1868 —) währen 
der Proberienstleistung als Schutzmann gewährt wird, ist nach einer Mittheilung des hiesigen Königlichen 
Polizei-Präsidiums vom 1. Februar d. J. ab von 25. Sgr. auf 1 Thlr pro Tag erhöht worden. 
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 866/2. A. I. b. v. Stiehle. v. Coprivi. 
Nr. 60. 
Aufhebung einer Terminal--Eingabe. 
Berlin, den 5 März 1873. 
Seine Mojestät der Koiser und König haben zu genehmigen geruht, daß die Seitens der General-Komman. 
dos bisher alljährlich zum 10. Januar dem Kies--Minlßeerzum erstattelen Meldungen über Entlassung ehe- 
maliger Zöglinge der Unteroffizier-Schulen vor vollständiger Ableistung ihrer besonderen Dienstverpflichtung 
künftighin fortfallen. 
Kkegs,Miafterium. Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 1001/2. 73. A. 1. b. v. Stiehle. v. Caprivi. 
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