Beilage zu Nr. 6 des Armee-Verordnungs-Blattes.
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Instruktion
zur Ausführung der ärztlichen Rapport= und Berichterstattung.
J.
Monatliche Berichterstattung.
Von den Aerzten der Truppentheile und der militairischen Institute 2c. ist das beifolgende K
Schema zum Monats-Rapporte am Schlusse jeden“) Monats auszufüllen und auf dem Instanzenwege be 3
KLorpe, BeneralA te bis zum vierten qege des folgenden Monats zuzusenden.
Liegt einem Arzte die Behandlung mehrerer Truppentheile zugleich ob, so hat derselbe über jeden
Truppentheil einen besonderen, dem dienstältesten Oberarzte des betreffenden Truppentheils bis zum zweiten
Tage des folgenden Monats zu Übersendenden Rapport anzufertigen.
Die Stations-Aerzte der Lazarethe fertigen keine monatlichen Rapporte an; es ist Sache der
Truppen= 2c. Aerzte, sich durch Vermittelung der ordinirenden Aerzte über die Lazareth-Kranken ihrer Truppen-
theile 2c. in fortdauernder allgemeiner Kenntniß zu halten und dieselben in ihren monatlichen Kranken. Rap-
porten zu melden, sowie andererseits die ordinirenden Aerzte verpflichtet sind, den Truppen-Aerzten die
nrordeNsich und gewünschte Auskunft zu geben.
Ueber die Passanten ?“) des eigenen und anderer Armee-Korps wird von dem Garnison-
oder dem Arzte, dessen Truppentheile die Passanten attachirt sind, in derselben Weise auf demselben Schema
berichtet. Außerdem wird über beide Arten von Passanten nach beiliegendem Schema (Nr. 2) je ein nament- 1
liches Verzeichniß geführt und solches dem Korps-General-Arzte gleichzeitig mit eingereicht. 5
Prbel * zu beachten, daß die Passanten Armeekorpsweise zu ordnen und nur die erste und dritte «
Seite jeden Bogens zu beschreiben sind, damit durch Zerschneiden derselben entsprechende Zettel für die Armee-
Korps gewonnen werden können.
Im Kopfe des Schemas 1 auf der ersten Seite sindet sich die Kolonne: „Iststärle“; als solche ist
diejenige sifter anzugeben, welche sich ergiebt aus der Summe der Präsenzstärke der einzelnen Tage nach
dem Verp —— dividirt durch die Anzahl der Tage, über welche rapportirt wird.
*) Die Konzepte sind bis nach Ablauf je eines Rapportjahres aufzubewahren und event. dem Nachfolger als
Dienstexemplare zu Übergeben.
*) Als Passanten sind alle diejenigen zur Aufnahme in Militalr-Lazarethe berechtigte Kranke, welche nicht direkt
iu den Truppen der Garnison gehören, zu betrachten.