Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebter Jahrgang (7)

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1) Ueber die Gesundheits-Verhältnisse und über die Krankenbewegung des Truppentheils, soweit 
dieselben beeinflußt wurden durch den Wechsel der Iststärke nach dem Eintritt der Rekruten?), 
sachche Einziehung und Entlassung von Beurlaubten und Reservisten, sowie durch die Qualität 
des Ersatzes. 
2) Ueber den hygienischen Einfluß der lolalen Verhältnisse des Garnison= Ortes und der Civil= 
Hee (geographische Lage, atmosphärische und terrestrische Verhältnisse, Einwohnerzahl der 
arnison). 
3) Ueber Lazareth= und Garnison-Anstalten. 
4) Ueber militairische Uebungen und deren Einfluß auf den Gesundheitszustand. 
Hieran sind Mittheilungen zu schließen über Maßregelun und - welche zur 
Verbesserung der Sanitäts-Verhältnisse des Truppentheils getroffen worden, resp. sind daraus 
bezügliche Vorschläge zu machen. 
5) Ueber die Umgebung der Garnison (liegt sie an der Bahn, an einem Flusse, sind Kur= oder 
Badeorte in der Neß 2c. ). 
Gleichzeitig im Civil häufiger beobachtete Krankheitsprozesse sind, wenn möglich, zum Gegenstande 
von Erörterungen zu machen. 
Die Aufführung meteorologischer Beobachtungen ist erwünscht, doch bedarf es nicht der Ein- 
reichung ausführlicher Tabellen, es genügt vielmehr Angabe der gefundenen Mittel. 
Dem Berichte Über das Wintersemester sind die vorgeschriebenen Uebersichten und Mitthei- 
lungen über die Revaccination der neueingetretenen Mannschaften, demjenigen über das Sommersemester 
spezielle Angaben Über den Erfolg der Brunnen= und Badekuren hinzuzufügen. 
Als Grundlage des ganzen Berichts in numerischer Beziehung dienen die durch Zusammenstellung 
der Monats-Rapporte gewonnene Uebersicht der im Lazareth und Revier behandelten Krankheiten und eine 
nach anliegendem Formular halbjährlich anzufertigende Nachweisung des Personenstandes, zu welcher W. 
die Materialien aus den vierteljährlichen Stärke-Rapporten der Truppen resp. der Stammrolle zu zuen 
md resp. zu requiriren sind. 
Es ist Sorge zu tragen, daß die ärztlichen Rapporte in den betreffenden Zahlenangaben genau mit 
denen der Truppentheile Übereinstimmen. 
B. In densenien Orten, in welchen mehrere Truppentheile resp. militairische Institute garniso- 
niren, werden die halbjährlichen summarischen Zusammenstellungen und Berichte der Truppen= 2c. Aerzte 
re Chef-Arzte des Garnison-Lazareths bis zum 15. April resp. 15. Oktober jeden Jahres zu- 
gesendet. 
Der genannte Arzt, resp. wo zeitweise Lazareth-Kommissionen in Funktion sind, das ärztliche Mit- 
Küd derselben, stellt doraus mit Heuutzung des Schemas Nr. 1a einen auf sämmtliche Truppentheile 
ezüglichen belblährlichen Garnison-Kranken-Rapport summarisch zusammen und fügt einen die « 
sämmtlichen Spezial-Berichte umfassenden Bericht bei. 
Diese halbjährlichen Garnison-Kranken-Rapporte und Berichte gehen inkl. der Originale dem Korps- 
General-Arzte bis zum 1. Mai resp. 1. November jeden Jahres zu. 
Fr Orte, wo nur ein Truppentheil garnisonirt, bedarf es der Einsendung eines eigenen Garnison- 
Kranken-Rapportes nicht, vielmehr genügt die gleichzeitige Bezeichnung der boldisteiichen summarischen Zu. 
1# 
#) Als Rekrut im Sinne des Rapports wird der Neueingestellte bis zur vollendeten Ausbildung und Ein- 
rangirung in die Kompagnie, Eskadron oder Batkterie betrachtet.
	        
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