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und als Grund hierfür angegeben worden, daß die Verpflichtung der Privat-Eisenbahn- Gesellschaften, zu den
Stellen der Bahnwärter, Schaffner und seiliger Unterbeamten — mit Ausnahme der einer technischen Vorbil-
dung bedarsenden — vorzugsweise Militair. Anwärter heranzuziehen, nicht genügend verbreitet sei.
m Anschluß an die diesseitigen Veröffentlichungen vom 18. November 1869 (A.-V.-Bl. de 1869 Nr. 20)
und 11. 2# 1873 (A.-V.-Bl. de 1873 Nr. 14) nimmt das Departement daraus nochmals Veranlassung,
in Nachstehendem dicjenigen Privat-Eisenbahn-Gesellschaften namhaft zu machen, welche zu den bczeichneten
Beamtenstellen Militair-Anwärter, soweit dieselben das fünf und dreißigste Lebensjahr noch nicht zurückgelegt
haben, vorzugsweise zu wählen verpflichtet sind und ersucht gleichzeitig die Königlichen Militair-Behörden um
thunlichste Verbreiiurh dieser Bekanntmachung:
liegt ob:
1) der
2)
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aeeoetne a e
für das ganze seit dem Jahre 1864 er-
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2
5
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Bahnwärter und Weichensteller) der Magde-
Thüringischen Bahn für die Gotha-Leinefel-
16) der
(noch nicht im Betriebe),
im Betrieb
insehuch rer #14½6„ * auf Preußischem Gebiete),
nicht im Betriebe
(wegen ver Strecke Neumünster Seegeberz. Oldesloe),
(wegen der Strecke von Lemförde über Herford und
und von der Holländischen Grenze bei Bocholt nach Hameln),
Strecke SchealdenWernfauen
der Strecken Frankfurt M. — Kamberg, Mainz-
S
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34 —
35)
36) dem
37) der
Langwedel. Uelzen),
und Hafen-Aktien-Gesellschaft,