Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
8. Jahrgang. Gerlin, den 22. Mai 1874. Nr. 10. 
  
  
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den Post- 
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
  
Nr. 101. 
Reichs-Militair= Gesetz. Vom 2. Mai 1874. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen des 
Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: 
I. Abschnitt. 
Grganisation des Reichsheeres. 
8. 1. 
Die Friedenspräsenzstärke des Heeres an Unteroffizieren und Mannschaften beträgt für die Zeit 
vom 1. Januar 1875 bis zum 31. Dezember 1881 401,659 Mann. Die Einjährig-Freiwilligen kommen 
auf die Friedenspräsenzstärle nicht in Anrechnung. 
§. 2. 
» Die Infanterie wird formirt in 469 Bataillonen, die Kavallerie in 465 Esladrons, die Feldartillerie 
in 300 Batterien, von welchen je 2 bis 4 eine Mbtheilung bilden; die Fußartillerie in 29, die Pioniertruppe 
1d der Train in je 18 Bataillonen. Die Bataillone haben in der Regel 4, die des Trains 2 bis 3 Kom- 
agnien. 
In der Regel wird bei der Infanterie aus 3 Bataillonen, bei der Kavallerie aus 5 Eskadrons, bei 
der Artillerie aus 2 bis 3 Abtheilungen beziehungsweise Bataillonen ein Regiment formirt. 
8. 3. 
2 oder 3 Regimenter werden zu einer Brigade, 2 oder 3 Brigaden der Infanterie und Kavallerie 
zu einer Division vereinigt. * · 
Aus 2 bis 3 Divisionen mit den entsprechenden Artillerie-, Pionier= und Train-Formationen wird 
ein Armee-Korps gebildet, derart, daß die gesammte Heeresmacht des Deutschen Reichs im Frieden aus 
18 Armee-Korps bezeh. 
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Preußen gemeinschaftlich mit den Übrigen Staaten 14 Armee-Korps formirt. 
F- je 3 bis 4 Armee Korps besteht eine Armee-Inspektion. 
Armee= Korps werden von Bayern, je eins von Sachsen und Württemberg aufgestellt, während 
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