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Auerkennung Preußischer höherer Lehranstalten.
6 hücher höh hrauß Berlin, den 27. Juni 1874.
Durch das Königlich Preußische Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten sind
anerkannt worden als:
A. Gymnasien.
Die höhere Bürgerschule in Bartenstein,
die höhere Lehranstalt zu Strasburg WPr.,
ras Dehannis, Gynmastum in Breslau,
die höhere Lehranstalt zu Patschkau,
das Progymnasium in Groß-Strehlitz,
die höhere Lehranstalt in Waldenburg,
das Proghmnasium zu Warburg,
das Progymnasium in Attendorn,
das Progymnasium zu Dillenburg,
das Progymnasium in Moers.
B. Realschule erster Ordnung.
Die Realschule zu Kassel.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
In Vertretung
v. Caprivi. Wodtke.
No. 735. 6. 74. A. I. b.
Nr. 130.
Neues Schema zum Journal-Blatt. Beilage D. zum Friedens-Lazareth-Reglement.
Berlin, den 26. Juni 1874.
Un die Kranken-Journalblätter in ihren nothwendigen und resp. besonders wichtigen Angaben übersichtlicher
zu machen, ist in Stelle des alten Schema zu demselben — Beilage D. zum Friedens-Lazareth-Reglement —
das anliegende neue festgestellt werden.
Die neuen Journalblätter sind wie die bisherigen von der Königlichen Staatsdruckerei zu beziehen und
sind mit dem 1. August cr. allgemein in Gebrauch zu nehmen, mit der Maßgabe jedech, daß 11 ugenkranke
und Syyhilitische zunächst noch die bei den Lazarethen und bei der Staatsdruckerei vorhandenen Vorräthe ver
alten Journalblätter zur Verwendung kommen.
Der Erlaß des Königlichen Militair. Oekonemie-Departements vom 19. Dezember 1867, Armee-Ver-
ordnungs-Blatt de 1867 Nr. 24, gilt auch für die Führung der neuen Kranken-Journale.
Jedes Journalblatt ist spätestens acht Tage nach Abgang des Betreffenden aus dem Lazareth abge-
schlossen an den Chefarzt abzuliefern, und bezieht sich hierauf der Kontrol-Vermerk des Letzteren auf dem
Journal. Die Aufbewahrung findet für jeres Lazareth Jahrgangweise nach der Nummernfolge des Hauptkranken-
buchs geordnet statt.
Hiegs-Ministerimm: Militair-Medizinal-Abtheilung.
Schubert. Flügge.
No. 864. 6. 74. M. M. A.