Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

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Armee-Verordnungs-Nlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
8. Jahrgang. erlin, den 23. Juli 1874. Nr. 14. 
  
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den Post- 
alten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf #nzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
Nr. 131. 
Prüfung der von dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs revidirten Rechnungen durch die Stempel- 
fiskale in Beziehung auf das Preußische Sempel-Duleralt 
Berlin, den 10. Juli 1874. 
In Anschlusse an die Bekanntmachung vom 9. Mai 1872 (Armee-Verordnungs-Blatt pro 1872 Seite 177), 
nach welcher die Mitwirkung des Rechnungshofes des Deutschen Reichs bei der Wahrnehmung und Verfol- 
gung des Preußischen Stempel--Interesses im April 1872 ihre Endschaft erreicht hat, wird hierdurch zur allge- 
meinen Kenntniß gebracht, daß nach den von dem Herrn Finan)-Minister getroffenen Anordnungen die von 
dem Rechnungshofe revidirten Rechnungen derjenigen Behörden, welche innerhalb des Preußischen Staats- 
ebictes ihren vdienstlichen Sitz haben, nach erfolgter Decharge-Ertheilung von den Stempelfiskalen in 
Vegeehung auf das Stempel-Interesse geprüft werden. 
Demgemäß sind die bezüglichen Rechnungen nebst zugehörigen Belägen den Stempelfiskalen auf 
Erfordern zur Disposition zu stellen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 464. 6. 74. M. CO. D. 1. 
Nr. 132. 
Korrespondenz in Rechnungs= und SKlauihations. Angelegenheiten. Königlich Württembergischer Truppen- 
theile, somie einzeln kommandirter Militair-Personen. 
erlin, den 17. Juli 1874. 
Nechven bei dem 13. (Königlich Württembergischen) Armee-Korps eine Militair-Intendantur fermirt worden 
ist, sind die auf Rechnungs= und Liquidations-Angelegenheiten der zu diesscitigen Armee-Korps 2c. 
abkommandirten Königlich Württembergischen Truppentheile Kie einzelner Offiziere, Militairbcamten und 
Mannschaften bezüglichen Korrespondenzen der diesscitigen betheiligten Verwaltungs-Behörden fernerhin nicht 
mehr an das Königlich Württembergische Kriegs-Ministerium oder dessen Abtheilungen, sondern direkt an die 
Königlich Württembergische Intendantur des 13. Armee-Korps in Stuttgart zu richten. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Karczewski. Jüngst. 
No. 502. 7. M. O. D. 4.
	        
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