Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

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Armee-Verordnunges-Nlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
8. Jahrgang. Herlin, den 23. Juli 1874. Nr. 14. 
    
  
  
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den Post- 
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
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Nr. 131. 
Prüfung der von dem nechnungzhefe des Deutschen Reichs revidirten Rechnungen durch die Stempel= 
siskale in Beziehung auf das Preußische Stempel-Interesse. 
Berlin, den 10. Juli 1874. 
Im Anschlusse an die Bekanntmachung vom 9. Mai 1872 (Armee-Verordnungs-Blatt pro 1872 Seite 177), 
nach welcher die Mitwirkung des Rechnungshofes des Deutschen Reichs bei der Wahrnehmung und Verfol-= 
gung des Preußischen Stempel-Interesses im April 1872 ihre Endschaft erreicht hat, wird hierdurch zur allge- 
meinen Kenntniß gebracht, daß nach den von dem Herrn Finanz-Minisster getroffenen Anordnungen die von 
dem Rechnungshofe revidirten Rechnungen derjenigen Behörden, welche innerhalb des Preußischen Staats- 
gebietes ihren dienstlichen Sitz haben, nach erfolgter Decharge-Ertheilung von den Stempelfiskalen in 
eziehung auf das Stempel-Interesse geprüft werden. 
Demgemäß sind die bezüglichen Rechnungen nebst zugehörigen Belägen den Stempelfiskalen auf 
Erfordern zur Disposition zu stellen. . 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 464. 6. 74. M. O. D. 1. 
  
Nr. 132. 
Korrespondenz in Rechnungs= und Liquidations-Angelegenheiten Königlich Württembergischer Truppen- 
theile, sowie einzeln kommandirter Militair-Personen. 
erlin, den 17. Juli 1874. 
Nachdem bei dem 13. (Königlich Württembergischen) Armee-Korps eine Militair-Intendantur formirt worden 
ist, sind die auf Rechnungs- und Liquidations-Angelegenheiten der zu diesseitigen Armee-Korps 2c. 
abkommandirten Königlich Württembergischen Truppentheile föwie einzelner Offiziere, Militairbeamten und 
Mannschaften bezlilichen Korrespondenzen der diesseitigen betheiligten Verwaltungs-Behörden fernerhin nicht 
mehr an das Königlich Württembergische Kriegs-Ministerium oder dessen Abtheilungen, sondern direkt an die 
Königlich Württembergische Intendantur des 13. Armee-Korps in Stuttgart zu richten. 
« Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
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v. Karczewski. Jün 
No. 502. 7. M. O. D. 4. “ gst.