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Armee-Verordnunges-Nlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
8. Jahrgang. Herlin, den 23. Juli 1874. Nr. 14.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den Post-
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Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
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Nr. 131.
Prüfung der von dem nechnungzhefe des Deutschen Reichs revidirten Rechnungen durch die Stempel=
siskale in Beziehung auf das Preußische Stempel-Interesse.
Berlin, den 10. Juli 1874.
Im Anschlusse an die Bekanntmachung vom 9. Mai 1872 (Armee-Verordnungs-Blatt pro 1872 Seite 177),
nach welcher die Mitwirkung des Rechnungshofes des Deutschen Reichs bei der Wahrnehmung und Verfol-=
gung des Preußischen Stempel-Interesses im April 1872 ihre Endschaft erreicht hat, wird hierdurch zur allge-
meinen Kenntniß gebracht, daß nach den von dem Herrn Finanz-Minisster getroffenen Anordnungen die von
dem Rechnungshofe revidirten Rechnungen derjenigen Behörden, welche innerhalb des Preußischen Staats-
gebietes ihren dienstlichen Sitz haben, nach erfolgter Decharge-Ertheilung von den Stempelfiskalen in
eziehung auf das Stempel-Interesse geprüft werden.
Demgemäß sind die bezüglichen Rechnungen nebst zugehörigen Belägen den Stempelfiskalen auf
Erfordern zur Disposition zu stellen. .
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 464. 6. 74. M. O. D. 1.
Nr. 132.
Korrespondenz in Rechnungs= und Liquidations-Angelegenheiten Königlich Württembergischer Truppen-
theile, sowie einzeln kommandirter Militair-Personen.
erlin, den 17. Juli 1874.
Nachdem bei dem 13. (Königlich Württembergischen) Armee-Korps eine Militair-Intendantur formirt worden
ist, sind die auf Rechnungs- und Liquidations-Angelegenheiten der zu diesseitigen Armee-Korps 2c.
abkommandirten Königlich Württembergischen Truppentheile föwie einzelner Offiziere, Militairbeamten und
Mannschaften bezlilichen Korrespondenzen der diesseitigen betheiligten Verwaltungs-Behörden fernerhin nicht
mehr an das Königlich Württembergische Kriegs-Ministerium oder dessen Abtheilungen, sondern direkt an die
Königlich Württembergische Intendantur des 13. Armee-Korps in Stuttgart zu richten.
« Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
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v. Karczewski. Jün
No. 502. 7. M. O. D. 4. “ gst.