Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

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Armee -· Verordnungs·- Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
8. Jahrgang. Berlin, den 9. August 1874. Nr. 15. 
  
  
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den Post- 
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer ersolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
  
Nr. 141. 
Allerhöchster Namenszug auf den #ies der Offihiere des Königs-Husaren-Regiments 
(1. Rheinischen) Nr. 7. 
Jch bestimme hierdurch: Die Offiziere Meines Husaren-Regiments (1. Rheinischen) Nr. 7. haben fortan auf 
den Achselschnüren Meinen Namenszug nach der beifolgenden Probe zu führen. Das Kriegs-Ministerium hat 
hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Ems, den 29. Juni 1874. 
Wilhelm. 
Berlin, den 21. Juli 1874. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium. 
No. 156. 7. 74. M. O. D. 3. 
Nr. 142. 
Uniform der Artillerie. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Verfolg Meiner Ordre vom 7. Mai cr. hinsichtlich der 
Bekleidung und Ausrüstung der Artillerie Folgendes: 
1) Sämmtliche Ofsiziere, Unteroffiziere, Trompeter und Fahrer der Feld-Artillerie erhalten die Uniform 
und Ausrüstung der reitenden Artillerie, mit der Maßgabe jedoch, daß die Waffenröcke der Offi= 
ziert und Mannschaften der beiden Garde-Feld-Artillerie-Regimenter, sowie der gesammten reitenden 
Artillerie den Schwedischen, diesenigen aller übrigen Offiziere und Mannschaften der Feld-Artillerie 
dagegen den Brandenburgischen Aermel-Aufschlag beibehalten sollen. Hinsichtlich der Farbe der Ueber- 
röcke der Offiziere und des Tragens der Haarbüsche verbleibt es bei den bestehenden Bestimmungen. 
Bei beiden Garde-Feld.Artillerie-Regimentern sind die Felder in den Epauletts refp. die Achsel- 
klappen, wie bisher, von rothem Tuch. Das 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiment erhält in den Epan- 
letts resp. auf den Achselklappen eine Granate mit 3 Flammen in gelbem Metall refp. gelb kameel- 
garnener Schnur nach beifolgender Probe. Ausgenommen hiervon sind die Offiziere und Mann- 
schaften der reitenden Abtheilung dieses Regiments, welche Cxanlelts und Achselklappen in der bis- 
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