Armee-Verordnungs-Nlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
8. Jahrgang. Gerlin, den 1. September 1874. Nr. 17.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den Post-
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 2 Sgr. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 161.
Abänderung der Instruktion für die Negiwents-Kommandos der Festungs-(Fuß-) Artillerie rc.
on 5.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag und im Verfolg Meiner Ordre von 7. Mai cr. Passus 3 genehmige Ich
die hiermit jurerfolgenden Abänderungen zur Instruktion für die Regiments-Kommandos der Festungs-
(Füß-) Artillerie in Bezug auf die ihnen als Provinzialbehörden des Kriegs-Ministeriums (Allgemeines
Kriegs-Departement) obliegenden Dienstverrichtungen r2c. von 1865. Das Kriegs-Ministerium hat wegen der
½ das Erforderliche zu veranlassen und die etwa nöthigen Erlänterungen und Spezial-Vorschriften
iu ertheilen.
Schloß Babelsberg, den 21. August 1874.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Abänderungen
zur Instruktion für die Regiments-Kommandos der Festungs-(Fuß.) Artillerie in Bezug auf die ihnen als
robinzialbehörden des Kriegs-Ministeriums (Allgemeines Kriegs-Departement) obliegenden Dienstverrich.
tungen rc. von 1865.
A. Im Allgemeinen.
und Text ist zu setzen: «
statt der Festungs--Artillerie“ — „Brigade-Kommando der Fuß-Artillerie“";
statt — „Brigade-Kommandeur“;
statt — „Brigabe · KRommando“;
statt — „Brigade-Bereich“;
statt — „Brigadestab"; ·
statt des Kriegs-Ministeriums- — „Territorial-Behörden des Kriegs-Ministeriums“.