191 —
b. für den zum 1. März jed. Jahres beginnenden Kursus:
6) der Kriegsschule zu Potsdam Seitens des Garde-Korps,
7) = "b Hannover . 10. Armee-Korps,
4. -
8) 2 - assel - -
zu erfolgen.
Kriegs-Ministerium.
No. 168. 9. A. I. b. v. Kameke.
Nr. 176.
Anmeldungen der Militair-Anwärter für den Privateisenbahndienst.
Berlin, den 16. September 1874.
Mit Rücksicht auf den diesseitigen, den Königlichen General-Kommandos unter dem 7. Juni cr., 65. 6. A.
I. b., zugegangenen Erlaß und die auf denselben ergangenen Erwiederungen wird Nachstehendes bestimmt:
Die Königlichen General--Kommandos haben den einzelnen Privatbahn-Verwaltungen diejenigen Militair-
Anwärter perinohh hanat zu machen, welche auf eine Anstellung bei diesen Bahnen reflektiren, und gleichzeiti
Duplikate dieser Nachweisungen den betreffenden Aufsichts-Behörden (Eisenbahn-Kommissariaten und Koasbemif.
sarien) Behufs der weiteren Kontrole mitzutheilen.
Etwaige Beschwerden der Militair-Anwärter wegen Nichtberücksichtigung ihrer Gesuche um Anstellung
bei Privatbahnen aus Gründen angeblich mangelnder QOnalisikation sind Seitens der Anwärter an die vor-
gedachten Aufsichtsbehörden zu richten. Bezüglich ver den Militair-Anwärtern im Privatbahndienste vorbehal-
tenen Stellen wird auf die Beammtmachunz des Allgemcinen Kriegs-Departements vem 12. Mai cr. 767. 3.
b. im Armee-Verordnungsblatte Nr. 9 Bezug genommen. «
iegs-Ministerium.
No. 70. S. A. I. b. v. Karczewski.
Nr. 177.
Scheibengelder der mit dem Infanterle-Gewehr m/71. bewaffneten Bataillone.
Berlin, den 15. September 1874.
Unter Bezugnahme auf die diesseitige Verfügung vom 11. Dezember v. J. ad Nr. 323. 11. 73. M. O. D. 3
wird für das am 1. Oktober d. J. beginnende neue Uebungsjahr hiermit bestimmt, daß die mit dem Infan-
terie-Gewehr m./71 bereits ausgerüsteten Bataillone, sowie diejenigen, welche dieses Gewehr im Laufe des
Uebungsjahres 1874/75 empfangen werden, ein Scheibengeld bis zum Betrage von 120 Thlr. liquidiren dürfen.
Kriegs-Ministerium.
In Vertretung.
No. 178/9. 74. M. O. p. 3. v. Karczewski.
Nr. 178.
Druckfehler in den Friedeus-Verpflegungs-Etats pro 1874.
Berlin, den 25. August 1874.
In den unter dem 22. Juni cr. (617. 6. A. I. a.) emanirten Friedens-Verpflegungs-Etats für die Artillerie.
Truppentheile pro 1874 befinden sich folgende Druckfehler, deren Berichtigung zu veranlassen iste
1) Etat Nr. 45 für eine Fuß-Artillerie-Kemxagnie à 116 Mann muß in der Rubrik „Mann“ bei
III. Etatsfonds-Pauschquanta statt 146 — 116 stehen.
2) In demselben Etat beträgt die Summe der ersten Seite nicht 682 Thlr. sondern 682 Thlr. 15 Sgr.
und die Totalsumme nicht 708 Thlr. 56 Sgr. 11 Pf., sondern 708 Thlr. 26 Sgr. 11 Pf.
3) Im Etat Nr. 43 und 44 (für den Stab eines Fuß-Artillerie-Bataillons 2c.) muß statt: „1 Ab-
theilungs-Kommandeur“ „1 Bataillons-Kemmandeur“ stehen.
Hiegsministeriun. Allgemeines Kriegs-Departement.
BV
No. 40. 8. 74. A. La. v. Hartmann. v. Schell.