Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

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Nr. 193. 
Aunsstellung eines RNeuisitionsscheins für die von dem Direktorium der Berlin-Stettiner Eisenbahn- 
Besellschaft verwalteten Bahnstrecken. 
Berlin, den 30. September 1874. 
Nach einer des Direktoriums der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft genügt für sämmtliche 
von dem verwalteten nämlich: 
        
   
   
  
  
mithin Reguisitionsscheine für jede Strecke besonders nicht erforderlich. 
Kriegs-Ministerium; Militir-Oekonomie Departemen. 
v. Karczewski. Dresow. 
No. 217. 8. 74. M. O. D. 3. 
Nr. 194. 
Geschaffung von eisernen Bügelöfen für die Handwerksstuben der Truypen. 
Berlin, den 1. Oktober 1874. 
Seitens der Tr pentheile ist mehrfach in Stelle des im §. 11 der Vorschriften über die Einrichtung und 
Ausstattung deren#erletuten t letztere vorgeschriebenen Kamins zum Heißmachen der Bügeleisen die 
Beschaffung eines transportablen eisernen Bügelofens beantragt und dazu diesseits die ausnahmsweise Geneh- 
migung ertheilt worden. " * 
Da nach den hierbei gemachten Erfahrungen die Kosten der Bügelöfen sich durchschnittlich billiger 
stellen, als die der Kamine, es zur Aufstellung der letzteren auch vielfach an geigneten Räumlichkeiten 
mangelt, so erklärt sich das unterzeichnete Deparkement mit der Einführung eiserner Bügelöfen für die Hand- 
werksstuben auf Rechnung des Garnison-Verwaltungsfonds im Prinzip mit der Maßgabe einverstanden, daß 
Neubeschaffungen nur da einzutreten haben, wo Vorrichtungen zum Erwärmen der Büeleisen dberhent feh- 
len oder die vorhandenen unbrauchbar und durch Reparatur nicht mehr gebrauchsfähig heonstellen nd. Ein 
Anspruch auf Erstattung von Ausgaben, welche einzelne Truppentheile etwa früher für die Beschaffung von 
Bügelöfen aus eigenen Mitteln geleistet haben, darf aus Vorstehendem nicht hergeleitet werden, dagegen 
können die Kosten der Unterhaltung sowohl der bereits vorhandenen wie der im Laufe der Zeit zu beschaf- 
senden Bügelösen ohne Rücksicht auf die etwa früher ergangenen gegentheiligen Entscheidungen von jetzt ab 
auf den Militair-Fonds übernommen werden. * 
- iegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Karczewski. v. Bonin. 
784/0 M. O. D. 4. 
Nr. 195. 
Bersendung von Militairgütern per Eisenbahn nach Suhl. 
Berlin, den 1. October 1874. 
Die Truppentheile und Militairbehörden, welcher in südlich oder westlich von Suhl gelegenen Landestheilen 
arnisoniren, haben vorkommende Versendun en ven Militairgütern an die in Su t Militairbe- 
örden über die Station Erimmemtsa der Werrabahn zu dirigiren. 
Kriegs-M ansterium: Allgemeines Kriegs-Departement. 
Frhr. v. Wangenheim. Rautenberg. 
No. 965. 9. 74. A. II. a.
	        
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