Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

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Ueberschrift zu §. 25. Das Wort: „Wachs“ ist zu streichen. 
Seite 14, zwischen Zeile 1 und 2 von oben ist einzuschalten: 
„Bereithaltung der Munition und Munitions-Materialien“. · · 
Zeile 5 und 6 von eben sind die Worte: „Regimenter resp. selbstständigen Bataillone“ zu streichen und 
dafür zu setzen: „Brigaden“. 
Seite 15, Zeile 1 von unten ist hinter „verabfolgt“ einzuschalten: 
„Eine Ausnahme hiervon findet hinsichtlich der Kavallerie, Fußartillerie, der Pioniere und des 
Trains statt, für welche nur je 5 Exerzirpatrenen pro Kopf der mit Gewehren 2c. ausgerülsteten, 
etatsmäßigen Friedensstärke gewährt werden.“, 
Seite 16, Ueberschrift zu §. 28. Diese Ueberschrift ist zu streichen und dafür zu setzen: 
„der Feld. und Reserve-Feld-Chargirung und der Gewehr-Munitien die Defension“. 
Zwischen Zeile 16 und 17 von unten ist einzuschalten: « 
„die Feld. Chargirung wird im Allgemeinen im fertigen Zustande (einschließlich des Wachses für 
die zugehörige Geschoßfettung) im #rrieren vorräthig gehalten“. 
Zeile 16 von unten ist anstatt „Kriegs“ zu setzen „Feld“. 
Zeile 1 von unten hinter „eist“ 6"a hinzuzufügen: 
„Bei Versendungen von Patronen aus einem Artillerie-Depot in das andere ist jedoch in Ge- 
mäßheit des §. 20 für gewöhnlich keine Geschoßfettung beizugeben“. 
Seite 17, hinter Zeile 13 von oben ist hinzuzusetzen: 
„Für die in Materialien bereit zu haltenden Patronen der Feld= und Reserve-Feld--Chargirung 
sowie für die Defension sind im Frieden vorräthig zu halten: 
Gewehr-Pulver m/71, 
  
Heschosse, 
Patronenhülsen, 
Zündhütchen, 
Wachspfropfen, 
Kartonplättchen, 
Papierstreifen zum Ummwickeln der Geschesse, 
Gelbes Wachs zu Geschoßfettung und 
Etiketts“. 
Seite 18, Zeile 12 von oben ist: „— Berlin 1874“ zu streichen und dafür zu setzen: „u. a. dergl.“. 
Zeile 14 von oben, hinter „Kadetten-Korps“ ist einzuschalten: 
„des Militair-Knaben-Erziehungs-Instituts zu Annaburg“. 
Zeile 19 von oben, hinter „Berlin“ ist einzuschalten: „resp. Torgau und“. 
Seite 20, Zeile 19 von oben, hinter „Hauses“ ist einzuschalten: 
„des Militair-Knaben-Erziehungs--Instituts zu Annaburg“. 
Seite 23, Zeile 15 von oben, hinter „Anwendung“ ist hinzuzusetzen: 
„Hierbei F- jedoch noch zu berücksichtigen, daß die, zurückgelieferte Patronenhülsen und Pack- 
schachteln betreffenden Anweisungen rc. Seitens der General-Kommandos, der rechnungsmäßigen 
Uebereinstimmung wegen, nur auf Grund der von den betreffenden Artillerie-Revisions-Kommissionen 
emachten Festsetzungen auszufertigen sind. Zu diesem Zwecke müssen die bezüglichen Revisions-Re- 
gürne den betreffenden General-Kommandos möglichst bald nach Ablieferung der Hülsen r2c. von den 
Artillerie-Depots angezeigt werden“. 
Zeile 15 von unten sind die Worte: „betreffenden Artillerie-Depots, durch die“ zu streichen und dafür 
u setzen: 
„die Uebungs-Munition verabfolgenden Artillerie-Depots, welchen diese Geräthe aus den“. 
Zeile 13 von unten ist hinter „Central-Depots“ einzuschalten: zu überweisen sind“. 
Seite 24, Zeile 10 von oben sind die Worte: „für das Infanterie-Gewehr“ zu sireichen“. 
Zeile 10 und 11 von unten sind die Worte: 
„ndes Garde-Fußartillerie-Regiments und der Fußartilleric-Regimenter Nr. 5 und 6“ zu streichen 
" und dafür zu setzen: „der 1. Fußartillerie-Brigade“. 
Zeile 7 und 8 von unten sind die Worte: „der Fußartilleric-Regimenter Nr. 1 und 2 und des Fuß- 
rtillerie-Bataillons Nr. 9" zu streichen und vafür zu setzen: „der 2. Fußartillerie Brigade“. 
Zeile 5 von unten sind die Worte: „der Fußartillerie-Regimenter Nr. 3, 4 und 7" zu streichen und 
dafür zu setzen; „der 3. Fußartillerie-Brigade“.
	        
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