Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

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eile 10 und 9 von unten sind die Worte: „für das Infanterie-Gewehr“ zu streichen. 
wischen Zeile 1 und 2 von unten ist einzuschalten: " 
„Platz-Patronen und die mit solchen gefüllten Packschachteln dürfen innerhalb der Pulvermaga- 
zine aus den Packschachteln refp. aus den Packgefäßen nicht herausgenommen werden.“ 
iegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Voigts-Rhet. Rautenberg. 
412. 10. 74. A. II. e. 
. .. Nr. 198. 
Erlös für die im Jahre 1874 verkauften ausrangirten Militair-Dienstpferde. 
Berlin, den 20. Oktober 1874. 
Es- ist der unterzeichneten Abtheilung zu wissen erforderlich, welche Hiee der reine Erlös für die im Laufe 
dieses dag bis jetzt, meistbietend verkauften ausrangirten Militair-Dienstpferde erreichen wird. 
ämmtliche Königliche Kavallerie= und FeldArtillerie-Regimenter, Train-Bataillone, ingleichen 
das Königliche Militair-Reit-Instimt und die Artillerie-Schießschule werden demnach ersucht, darüber eine 
Nachweisung, unter Angabe der Zahl der verkauften Pferde und des dafür erlangten Gelrbetrages, der unter- 
zeichneten Abtheilung schleunigst per Ceurert, ohne besonderen Bericht, einzusenden. 
Die stattgehabten Einnahmen für verkaufte Fohlen und Kadaver, sind am Schlusse der Nachweisung 
summarisch auszuführen. 
Sollten noch einzelne oder mehrere Pferde im Laufe dieses Quartals zum Verkauf gelangen, so 
ist die Anzahl derselben nachrichtlich anzugeben. 
Diie Königlichen Intendanturen werden bei dieser Gelegenheit veranlaßt, der General-Militair-Kasse 
ri Einzehung der Verkaufs-Erlöse so zeitig zu überweisen, daß die Vereinnahmung noch für das Jahr 1874 
olgen kann. 
Kriegs-Ministerium; Abtheilung für das Remonte-Wesen. 
. J 
v. Klüber. 
No. 276. 10. 74. B. A. 
Nr. 199. 
Ueberweisung eines 2. Waffenrocks 3. Garnitur an die beim Stamm des Lehr-Jufanterie-Bataillons 
verbleibenden Mannschaften. 
Berlin, den 21. Oktober 1874. 
In Betreff der Bekleidung der beim Stamm des Lehr-Infanterie-Bataillons verbleibenden Mannschaften 
wird hiermit bestimmt, vat einem jeden derselben außer den sub 5 alinea 2 der kriegsministeriellen Bestim- 
mungen vom 5. März 1868 (A. V. Bl., Beilage zu Nr. 7) als für die nächstjährige Uebungsperiode erfor- 
derlich bezeichneten Gegenständen, von jetzt ab auch noch ein 2. Waffenreck 3. Garnitur zu Überweisen ist, 
2 Uebermittelung gleichzeitig mit denjenigen Bekleidungs= 2c. Stücken zu erfolgen hat, welche dem Lehr- 
Infanterie-Bataillon beim iieberJusamnnenkit. desselben alljährlich zu Übersenden sind. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Voigts-Rhetz. v. Caprivi. 
136/10. A. Ib. 
Nr. 200. 
Nachweisung der im III. Ouartal 1874 vorgekommenen Beränderungen im Bestande der Kaiserlich 
Deutschen Reichs-Telegraphen-Stationen. 
Berlin, den 21. Oktober 1874. 
Die während des 3. Quartals 1874 im Bestande der Kaiserlich Deutschen Reichs-Telegraphen-Stationen 
vorgekommen Veränderungen werden im Nachstehenden zur allgemeinen Kenntniß gebracht: 
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