Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

217 — 
S. 11. 
Es ist in der dritten Zeile zu setzen statt „preußischen Universität“ „deutschen Universität“. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
675/6. A. I. b. 
Nr. 207. 
Gohnungsgeldzuschuß für Offiziere während ihrer Kommandos zur Kriegs-Akademie. 
Berlin, den 25. Oktober 1874. 
Die ur Kriegs-Akademie kommandirten Osshiere behalten den Anspruch auf Wohnungsgeldzuschuß für die 
Garnisen Berlin auch während der Zeit der Unterbrechung der Vorlesungen zwischen dem 1. und 2. resp. 2. 
und 3. Coetus. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke 
No. 61/10. 74. M. O. D. 3. 
Nr 
Anmeldungen der Militair-Anwärter für den Privateisenbahndienst. 
Berlin, den 25. Oktober 1874. 
Im Anschlusse an den durch das Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 18. veröffentlichten Erlaß vom 16. Septem- 
ber d. J. wird bekannt gemacht, daß die Königlichen Eisenbahn-Kommissariate veranlaßt worden sind, durch 
periodisch von den beiresenden Eisenbahn-Verwaltungen einzufordernde Nachweisungen festzustellen, welche der 
von den Königlichen General-Kommandos namhaft gemachten Militair-Anwärter sich bei den einzelnen Ver- 
waltungen zur Anstellung gemeldet haben, welche in Folge dieser Meldung angestellt und aus welchen Grün- 
den die Meldungen der übrigen nicht berücksichtigt sind. 
Von diesen mindestens jährlich einmal einzufordernden Nachweisungen werden den betreffenden 
Königlichen General, Kommandos Abschriften durch die erwähnten Kommissariate mitgetheilt werden. Falls 
diese zu Bemerkungen Veranlassung geben sollten, ist von letztern den Königlichen Eisenkahn-Kemmissarkeuen 
Kenniniß zu geben. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
579/10 74. A. I b. 
Nr. 209. 
Form der Jahlungs-Anweisungen nach Einführung der Reichsmark-Rechunung. n 
Berlin, den 26. Oktober 1874. 
In den, durch das Armee-Verordnungsblatt Nr. 16 veröffentlichten, auf die Einführung der Reichsmark. 
Rechnung in Preußen mit dem 1. Jannar k. J. bezüglichen Bestimmungen vom 6. August d. J. ist unter
	        
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