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dieserhalb zu erlassenden Vorschristen würden daher zweckmäßigerweise gleich auch diejenigen Sorten der Reichs-
münzen mit zu berücksichtigen sein, welche bie jetzt noch nicht zur Ausprägung gelangt sind.
Was die Verpackung der Reichsmünzen in Beutel anbetrifft, so pflegen schon jetzt die deutschen
Münnzanstalten, ven einigen Ausnahmen abzesehen, folgende Werthbeträge für die einzelnen Beutel festzuhalten:
die 20-Markstücke zu 10,000 Mark
„ 10= bto. zu 10,000 „
1- dto. zu 1,000 „
„ 20-Pfennigstücke zu 500 „
10- dto. zu 100 „
„" 5= dto. zu 100 „
„ 2-dto. zu 50 und 20 Mark
„ 1= duto. zu 20 Mark.
unf Es wird sich empfehlen, hierbei stehen zu bleiben, und dürfte nur noch in Aussicht zu nehmen sein,
nftig die
5 Markstücke in Gold zu = 10,000 Mark
5 dto. in Silber „ = 1, »
2 duo. » ,,-1,ooo»
50Pfenaigstticke....--1,000»
in je einen Beutel zu verpacken.
Von nicht geringerer Dichigleit ist ferner namentlich für die Spezialkassen die Formirung der Mün-
zen zu Rollen (Düten). In dieser Beziehung hält das Reichskanzler-Amt die folgende auf die Markrech-
nung basirte Eintheilung für erwünscht:
die 20-Markstücke in Rollen zu 2,000 Mark
„ 100 dto. „ 10,000
„ 5= dto. (goldene) „ 500 „
„ 5= dto. (silberne) „ 200 „
„ 2 dto. "„
„ 1 dto. "„
„ 50-Pfennigstücke zu 100 und 50 „
20- dto. zZu 50
„ 10. dito „ 10 „
„ 5. dro
"„ 2 bdtol 2
und „ 1= dto.
Auch die Aufschrift auf diesen Rollen dürfte nach Form und Inhalt von allen Kassen in gleich-
mäßiger Weise vorzunehmen sein und schlägt das Reichskanzler-Amt hierzu die folgende vor:
.·.. MartinStückenin(Münzsorte)
sprutto....Pfunb.
(Firma der Kasse bezw. des Instituts).
Einen weiteren Vortheil für den Kassenbetrieb würde es gewähren, wenn außer der Feststellung der
Werthbeträge der Rollen auch noch eine übereinstimmende Farbe des Verpackungspapiers zur Einführung ge-
langte. In dieser Beziehung wird für
die Rollen mit Goldmünzen rosafarbenes Papier
* „ Silbermünzen weißes »
»» « Ficke-mäßigen bläiieö » P
»» „ Kupfermünzen schmutzig graues Papier
in Vorschlag gebracht. n! bigs 5
D. .... #. beehrt sich das Reichkanzler-Amt ganz ergebenst zu ersuchen, die in Vorstehendem zur
Sprache gebrachte Angelegenheit in geneigte Erwägung zu ziehen und ein den ebigen Verschlägen entsprechen-