Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

E. Andere Lehranstalten. 
1. Oeffentliche. 
Aönigreich Prenßen. 
a) Provinz Schlesien. 
Die Gewerbeschule zu Liegnitz. 
b. Provinz Hannover. 
Die Gewerbeschule zu Hildesheim. 
2. Privat-Anstalten. 
I. fßüönigreich preußen. 
a. Provinz Brandenburg. 
Das Viktoria-Institut des Dr. Jul. Schmidt zu Falkenberg. 
b. Provinz Schlesien. 
Die Handelsschule des Dr. Steinhaus zu Breslau. 
II. Aüönigreich Bayern. 
Die Handelsschule zu Augsburg. 
Bekanntmachung. 
Das Gymnasium zu Neu-Brandenburg im Großherzogthum Mestenburg. Strelig ist unter die Zahl 
derjenigen Gymnasien aufgenommen worden, deren vom Unterrichte in der griechischen Sprache 
dispensirten 
Schülern nach Maßgabe des §. 154. 2. c. der Militair-Ersatz-Instruktion gültige Zeugnisse über vie wissen- 
schaftliche Oualifikation zum einjährig freiwilligen Militairdienst ertheilt werden dürfen. 
Auch ist den zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualisikation z 
  
um einjährig 
freiwilligen Militairdienst berechtigten Progymnasien zu Bruchsal, Donaueschingen, Offenburg, Lahr und Tau- 
berbischofsheim im Großherzogthum Baden bis auf Weiteres gestettet worden, dergleichen Zeugnisse auch den- 
jenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche mit Zustimmung 
Unterricht in der 
es Großherzoglichen Oberschulrathes von dem 
griechischen Sprache dispensirt worden sind, sofern ste genügenden Ersatzunterricht in andern 
  
Gymnasial-Lehrfächern erhalten, auch den im F. 154. 2. c. der Militair-Ersatz-Instruktion für derartige Dis- 
pensationen bei Gymnasien vorgeschriebenen allgemeinen Bedingungen genügt haben. 
Berlin, den 2. Oktober 1874. 
Das Reichskanzler Amt. 
Delbrück. 
Berlin, den 25. Oktober 1874. 
Vorstehende Bekanntmachungen werden hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
J. V. 
v. Boigts-Rhetz. r. Werder. 
No. 806. 10. 74. A. I. a.