Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

b. Für die au 
1) die ko 
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sschließlich unter Militairbefehlshabern stehenden Militairbeamten sind zuständig: 
mmandirenden Generale, 
2) die Festungs-Inspekteure, 
3) die Kommandeure der Fuß-Artillerie-Brigaden als vorgesetzte Instanzen der Artilleriedepoté, 4 
4) die Militair-Abtbeilung des Königlich württembergischen Kriegs-Ministeriums als vorgesetzte Instanz 
des Königlich württem 
ergischen Artilleriedepots. 
C. Verwaltung der Kaiserlichen Marine. 
1) Die Kaiserliche Admiralität, 
2) bie u 
nter II. C. aufgeführten Behörden. 
D. Postverwaltung. 
1) Das General-Postamt, 
2) die unter II. D. aufgeführten Behörden. 
E. Telegraphenverwaltung. 
1) Die General-Direktion der Telegraphen, 
2) die Telegraphen-Direktionen. 
F. Eisenbahnverwaltung. 
1) Das Reichskanzler-Amt, 
2) das Reichs-Eisenbahn-Amt, 
3) die General-Direktion der Reichs-Eisenbahnen. 
a. Für die 
sind 
   
  
  
IV. Unmittelbar vorgesetzte Behörden bezw. Beamte. 
(Gesetz vom 31. März 1873. 8. 53, 146). 
A. Verwaltung des Reichsheeres. 
e ausschließlich unter Militair-Befehlshabern stehenden Militair-Beamten 
bezw. Bataillons-Kommandeure, 
rtillerie-Depots, 
der Oberfenerwerkerschule und der Offizier-Reitschule. 
  
der 
d. Außerdem fungiren als unmittelbare Vorgesetzten der ihnen untergebenen Beamten: 
1) die Gouverneure und Kommandanten, 
2) die Kommandeure der Kadettenhäuser, 
3) vie Direktoren der Militair-Schießschule, des Militair-Knaben-Erziehungs-Instituts zu Annaburz 
der vereinigten Artillerie= und Ingenieur-Schule und der Direktor der Lehr- und Erziehungsanstalt 
zu Klein-Struppen, 
4) die Kommandemme der Unterofsiner Schulen ueibenels und zu Marienberg, 
i - nstalt, 
5) der 1 
6) die 2 
7) die 2 
8) die 
9) die ? 
10) die 7 
11) die F 
12) die F 
13) der 
der 
14) die L 
Interrichts-Dirigent der Central-Turn- 
vorsitzenden der Kuratorien der Garnisonschulen, der Direktor der Garnisonschule zu Dresden, 
direktoren der Gewehrfabriken, 
öniglich sächsische Genie-Direktion, 
Fräsides der Gewehr-Revisions-Kommissionen, 
Ddirektoren der technischen Institute der Artillerie, 
ommandanten der Invalidenhäuser, 
orps-Generalärzte, die Königlich sächsische Sanitäts-Direktion, 
Subdirekter der militairärztlichen Bildungsanstalten, die Chefärzte der Lazarethe, die Chefärzte 
vorsteher der Lazareth-Reserve-Depots, 
  
15) die 9 
Lendanten der General-Militair-Kasse bezw. General-Kriegs-Kasse,
	        
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