II. Veränderungen der Dienststunden, resp. der Klassi-
fsilationen der Stationen ctc.
1) Vertenstein, bisher mit der Orts-Post-Anstalt kombinirt, ist jetzt in eine selbstständige Station um-
ewandelt;
2) Oberhef, bisher alljährlich nur für die jedesmalige Dauer der Saison in Betrieb gesetzt, ist jetzt
dauernd eröffnet;
3) Neukirchen bei Wickerath, führt fortan die Bezeichnung „Hechneukirch".
4) Beuthen i. Oberschl.] der bisher bis 10 Uhr Abends ausgevehnt gereesene Tagesdienst ist wieder
5) Oppeln, « in den gewöhnlichen vollen Tagesdienst umgewandelt.
6) Mälese, bisher einer Privatpersen zur Verwaltung üÜbertragen, ist jetzt mit der Orts-Postanstalt
ombinirt.
III. Geschlossen wurden.
Die Schloßstationen:
1) Wartburg bei Eisenach,
2) Babelsberg bei Potsdam,
3) Mainau,
4 Hummelshain,
5) Pillnitz,
6) Callenberg,
7) Kirchberg in Baden.
Kriegs-Ministerium: Allgemeines Kriegs-Departement.
Fhr. v. Wangenheim. Golz.
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No. 813/1. A. III.
Nr. 22.
Ressort für die Marsch= und Etappen-Sachen, sowie die Eisenbaß sport-Angelegenheit
Berlin, den 30. Jannar 1874.
Unter Bezugnahme auf den kriegsministeriellen Erlaß vom 18. Dezember 1871 (No. 909/12 K. M. — Armec-
Verordnungs-Blatt pro 1871 Seite 342/43) wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht, daß die Marsch-
und Etappen-Sachen, sowie die Eisenbahn-Transport-Angelegenheiten, soweit sie Plsher bei der Armec-Ab-
b#eilung B. des Kriegs-Ministeriums bearbeitet worden, zum Ressort der Armec-Abtheilung A. übergetreten
ind.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Depaxtement.
v. Voigts-Rhetz. v. Hartmann.
Nr. 894. 1. A. L a.
Nr. 23.
Berechuung des Ansfalls bei Einberufung von Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Marlne.
Berlin, den 31. Januar 1874.
Um einen bestimmten Anhalt zu gewinnen, wievriel von den in Kontrole der Landwehr-Bezirks-Kemmandos
befindlichen Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Reichs-Kriegs-Marine nach Lage der gegenwärtigen
Kontrol-Bestimmungen zur Einberufung überhaupt dispenibel sind, wünscht die Kaiserliche Admiralität in den
Besitz von Uebersichten zu gelangen, welche zur Berechnung des Ausfalls an Marine-Mannschaften durch
Abwesenheit auf See geeignet erscheinen.
Demgemäß haben diejenigen Landwehr-Bezirks-Kommandos, in deren Kontrole sich Mannschaften
beregter Kategorie befinden, fÜür dieses Jahr zum 1. April, 1. Juli und 1. Okkober Uebersichten nach fol-
gendem Schema an die Kaiserliche Admiralität einzusenden.