Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

II. Veränderungen der Dienststunden, resp. der Klassi- 
fsilationen der Stationen ctc. 
1) Vertenstein, bisher mit der Orts-Post-Anstalt kombinirt, ist jetzt in eine selbstständige Station um- 
ewandelt; 
2) Oberhef, bisher alljährlich nur für die jedesmalige Dauer der Saison in Betrieb gesetzt, ist jetzt 
dauernd eröffnet; 
3) Neukirchen bei Wickerath, führt fortan die Bezeichnung „Hechneukirch". 
4) Beuthen i. Oberschl.] der bisher bis 10 Uhr Abends ausgevehnt gereesene Tagesdienst ist wieder 
5) Oppeln, « in den gewöhnlichen vollen Tagesdienst umgewandelt. 
6) Mälese, bisher einer Privatpersen zur Verwaltung üÜbertragen, ist jetzt mit der Orts-Postanstalt 
ombinirt. 
III. Geschlossen wurden. 
Die Schloßstationen: 
1) Wartburg bei Eisenach, 
2) Babelsberg bei Potsdam, 
3) Mainau, 
4 Hummelshain, 
5) Pillnitz, 
6) Callenberg, 
7) Kirchberg in Baden. 
Kriegs-Ministerium: Allgemeines Kriegs-Departement. 
Fhr. v. Wangenheim. Golz. 
  
— 
No. 813/1. A. III. 
  
Nr. 22. 
Ressort für die Marsch= und Etappen-Sachen, sowie die Eisenbaß sport-Angelegenheit 
Berlin, den 30. Jannar 1874. 
Unter Bezugnahme auf den kriegsministeriellen Erlaß vom 18. Dezember 1871 (No. 909/12 K. M. — Armec- 
Verordnungs-Blatt pro 1871 Seite 342/43) wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht, daß die Marsch- 
und Etappen-Sachen, sowie die Eisenbahn-Transport-Angelegenheiten, soweit sie Plsher bei der Armec-Ab- 
b#eilung B. des Kriegs-Ministeriums bearbeitet worden, zum Ressort der Armec-Abtheilung A. übergetreten 
ind. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Depaxtement. 
v. Voigts-Rhetz. v. Hartmann. 
Nr. 894. 1. A. L a. 
  
Nr. 23. 
Berechuung des Ansfalls bei Einberufung von Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Marlne. 
Berlin, den 31. Januar 1874. 
Um einen bestimmten Anhalt zu gewinnen, wievriel von den in Kontrole der Landwehr-Bezirks-Kemmandos 
befindlichen Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Reichs-Kriegs-Marine nach Lage der gegenwärtigen 
Kontrol-Bestimmungen zur Einberufung überhaupt dispenibel sind, wünscht die Kaiserliche Admiralität in den 
Besitz von Uebersichten zu gelangen, welche zur Berechnung des Ausfalls an Marine-Mannschaften durch 
Abwesenheit auf See geeignet erscheinen. 
Demgemäß haben diejenigen Landwehr-Bezirks-Kommandos, in deren Kontrole sich Mannschaften 
beregter Kategorie befinden, fÜür dieses Jahr zum 1. April, 1. Juli und 1. Okkober Uebersichten nach fol- 
gendem Schema an die Kaiserliche Admiralität einzusenden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.