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Die hierzu eingezogenen Mamnschaften erhalten ihre Verpflegung Über den Etat derjenigen Truppen-
theile, welchen sie attachirt werden.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 850. 12. A. I. a.
Nr. 244.
Erhöhung des extraordinairen Gornisonerhstegungtanschufses für, in Unteroffizierstelen Dienste
eistende Mannschaften.
Berlin, den 16. Dezember 1874.
Die Bestimmung in Passus 1 des, durch das Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 18 pro 1873 unter Nr. 177
Fublizirten Erlasses vem 28. Juni 1873 — Nr. 225/6. 73. M. O. D. 3 —, betreffend die Erhöhung des
ertraordinairen Garnisonverpflegungszuschusses für vie Unteroffiziere, wird dahin erweitert, daß der darin be-
zeichuctc Mehrbetrag an extraordinairem Verpflegungszuschuß (die Hälfte des reglementsmäßigen Zuschusses
zur Beschaffung der kleinen Friedens-Vikinalienpertion und des Zuschusses zur Veschefsene der Frahs sportion)
vom 1. Januar 1875 ab auch denjenigen Mannschaften, welche für manquirende, ohne Gehalt abkom-
mandirte eder ohne Gchalt beurlaubte Unteroffiziere den Dienst thun, zu gewähren ist.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 239/11. M. O. D. 2.
Nr. 245.
Kompetenz an Koch- und Wärmeholz für bivdonakirende Stäbe der Feld-Artillerle-Regimenter.
Berlin, den 15. Dezember 1874.
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In Ergänzung des §. 59 der Instruktion über die Kgerung der Truppen im Frieden vom 20. Dezember
1842 und des Erlasses vom 5. Angust 1872 (Nr. 329 des Armce-Verorrnungs-Blatts Nr. 20 pro 1872)
wird hierdurch bestimmt, daß jerem an den Bivonaks der Truppen theilnehmenden Stabe eines Feld-Artillerie-
Regiments täglich oder auf die Dauer von 24 Stunden an Kech= und Wärmeholz 0,, Kubikmeter in wei-
chem Holze zu verabreichen ist.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
Po. 439/11. M. O. D. 4.
Nr. 246.
Bekanntmachung der Lebensbersicherungs-Ansalt für die Armee und Marine.
Berlin, den 19. Dezember 1874.
Nechstehende Bekanntmachung des Verwaltungsrathes der Lebensversicherungs -Anstalt für die Armee und
Marine wirk hierrurch zur Kenntniß der Armce gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 188/12. W.
Bekanntmachunng.
Wir theilen hierdurch ergebenst mit, daß wir in Folge der Beförderung des bisherigen Direktiens-
Mitglieres, Herrn Dr. Cammerer, zum Gcneral-Arzt des IX. Armec-Kerps, das Mitglied des diesseitigen
Verwaltungsrathes, Gencral-Arzt des IV. Armce-Korps, kemmandirt beim Königlichen Kriegs-Ministerium,
Herrn Dr. Coeler, mit den Funktienen des Direktions-Arztes betraut haben.
Berlin, den 15. Dezember 1874. "
Der Vorsitzende des Verwaltungsrathes der behensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine.
v. Holleben.
General der Jusanterie 2c.