Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

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Die hierzu eingezogenen Mamnschaften erhalten ihre Verpflegung Über den Etat derjenigen Truppen- 
theile, welchen sie attachirt werden. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 850. 12. A. I. a. 
Nr. 244. 
Erhöhung des extraordinairen Gornisonerhstegungtanschufses für, in Unteroffizierstelen Dienste 
eistende Mannschaften. 
Berlin, den 16. Dezember 1874. 
Die Bestimmung in Passus 1 des, durch das Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 18 pro 1873 unter Nr. 177 
Fublizirten Erlasses vem 28. Juni 1873 — Nr. 225/6. 73. M. O. D. 3 —, betreffend die Erhöhung des 
ertraordinairen Garnisonverpflegungszuschusses für vie Unteroffiziere, wird dahin erweitert, daß der darin be- 
zeichuctc Mehrbetrag an extraordinairem Verpflegungszuschuß (die Hälfte des reglementsmäßigen Zuschusses 
zur Beschaffung der kleinen Friedens-Vikinalienpertion und des Zuschusses zur Veschefsene der Frahs sportion) 
vom 1. Januar 1875 ab auch denjenigen Mannschaften, welche für manquirende, ohne Gehalt abkom- 
mandirte eder ohne Gchalt beurlaubte Unteroffiziere den Dienst thun, zu gewähren ist. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 239/11. M. O. D. 2. 
  
Nr. 245. 
Kompetenz an Koch- und Wärmeholz für bivdonakirende Stäbe der Feld-Artillerle-Regimenter. 
Berlin, den 15. Dezember 1874. 
— 
In Ergänzung des §. 59 der Instruktion über die Kgerung der Truppen im Frieden vom 20. Dezember 
1842 und des Erlasses vom 5. Angust 1872 (Nr. 329 des Armce-Verorrnungs-Blatts Nr. 20 pro 1872) 
wird hierdurch bestimmt, daß jerem an den Bivonaks der Truppen theilnehmenden Stabe eines Feld-Artillerie- 
Regiments täglich oder auf die Dauer von 24 Stunden an Kech= und Wärmeholz 0,, Kubikmeter in wei- 
chem Holze zu verabreichen ist. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
Po. 439/11. M. O. D. 4. 
Nr. 246. 
Bekanntmachung der Lebensbersicherungs-Ansalt für die Armee und Marine. 
Berlin, den 19. Dezember 1874. 
Nechstehende Bekanntmachung des Verwaltungsrathes der Lebensversicherungs -Anstalt für die Armee und 
Marine wirk hierrurch zur Kenntniß der Armce gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 188/12. W. 
Bekanntmachunng. 
Wir theilen hierdurch ergebenst mit, daß wir in Folge der Beförderung des bisherigen Direktiens- 
Mitglieres, Herrn Dr. Cammerer, zum Gcneral-Arzt des IX. Armec-Kerps, das Mitglied des diesseitigen 
Verwaltungsrathes, Gencral-Arzt des IV. Armce-Korps, kemmandirt beim Königlichen Kriegs-Ministerium, 
Herrn Dr. Coeler, mit den Funktienen des Direktions-Arztes betraut haben. 
Berlin, den 15. Dezember 1874. " 
Der Vorsitzende des Verwaltungsrathes der behensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
v. Holleben. 
General der Jusanterie 2c.
	        
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