Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

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den Train im Frieden gegebenen Bestimmungen, ohne sie jedoch in den Material-Rechnungen erscheinen zu 
lassen, für Rechmung des betreffenden Truppentheils neu zu beschaffen. 
Ueber die Neubeschaffung von Schanzzeug-Stücken wird an anderer Stelle bestimmt werden. 
Kriegs-Ministerium: llgemeines Kriegs-Departement. 
.A. 
v. Caprivi. Mente. 
No. 804. 11. A. I. b. 
Nr. 253. 
Buchung des Wehnungsgeldzuschusses in den Abrechnungsbüchern der Truppen 2c. 
Berlin, den 14. Dezember 1874. 
Die Verrechnung der Ausgaben an Wohnungsgeldzuschuß wird vom nächsten Jahre ab unter einem beson- 
deren Titel (32) des Militair-Ausgabe-Etats erfolgen und sind auch von diesem Feithuntie ab die für Rech- 
nung dieses Titels zu leistenden Ausgaben Seitens der Truppen in einem besonderen Konto der Abrechnungs- 
bücher achzupeisen, Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens wird hiermit angeordnet, daß das 
bisherige Konto 4 des Abrechnungsbuches A (Servis) vom 1. Jannar 1875 ab die Unterabtheilungen 
. Servis, 
B. Wohnungsgeldzuschuß 
zu erhalten hat. 
Kriegs-Ministeriuim; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Karczewski. Dresow. 
No. 274/12. M. 0O. D. 3. 
Nr. 254. 
Gerechuung der Frachtkosten für Beförderung von Militair-Effekten auf Eisenbahnen. 
Berlin, den 15. Dezember 1874. 
E- wird darauf aufmerksam gemacht, daß die den Eisenbahn-Verwaltungen mit dem 1. August cr. für den 
allgemeinen Verkehr . estandene ariferhöhung bei der Bestrderu von Militair-Effekten, soweit in dem 
Reglement für die Beförderung von Truppen und Armee-Bedürfnissen r2c. bestimmte Frachtsätze vorgesehen 
sind, nicht Platz greift, wielmh. nur insoweit Anwendung findet, als das Reglement bezüglich der Fracht- 
berechnung auf die Sätze des gewöhnlichen Verkehrs verweist. (efr. 8. 7 pos. 4, 8 und 9.) 
uch betreffs der Abrundung des zur Frachtberechnung zu ziehenden Gewichtes verbleibt es bei der 
Bestimmung des 8. 8 des gedachten Reglemenis, wonach anhsanzent Zehntel- Centner für volle Zehntel- 
Centner zu rechnen sind. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Karczewski. Dresow. 
No. 145,12. M. O. D. 3. 
Nr. 255. 
Extraordinaire Berpflegungs-Zuschüsse pro I. Onartal 1875. 
Berlin, den 28. Dezember 1874. 
De- pro 1. Quartal 1875 bewilli inai #.18 
* gten extraordinairen Verpflegungs-Zuschüsse, einschließlich des Zuschusses zur 
ee 6üeiner Frühstücksportion, betragen für die nachsteherd P 4 husialct * dasuschoen ber- 
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